Hallo,
JA es stimmt: BOS ist mehr als Funk, aber nunmal AUCH Funk.
Und hier liegt ganz klar die Regelungskompetenz bei den LÄNDERN!
JA, es stimmt auch. Im Bereich der Telekommunikation hat der BUND die alleinige Kompetenz= FERNMELDEHOHEIT
Der Bund übt diese Fernmeldehoheit auch aus, er gibt den Ländern sowie allen anderen gewisse Spielregeln an die diese sich zu halten haben. Diese nennen sich z.b. TKG und FAG!
In diesem Spielregeln ist zb. festgelegt, dass Betreiber einer ortsfesten Funkstelle mit mehr als 10W EIRP eine Standortbescheinigung brauchen. Es ist festgelegt das nur Funkgeräte innerhalb der BRD betrieben werden dürfen die gewisse Standarts und Grenzwerte einhalten. Es ist festgelegt, das es im Bereich 74,215MHz/84.015MHz bis 77,475/87,255MHz einen Bereich für BOS Funk gibt, dessen Kanäle ein Raster von 20KHz haben und von 347 bis 510 durchnummeriert sind!
ABER:
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
DIes ist eine eine Empfehlung! Dies wurde mal irgendwann von den einzelnen LMI in verbindung mit dem BMI beschlossen. Jedes LAnd darf aber davon abweichen(sofern das Gerät eine FTZ-Zulassung hat), genauso wie jedes LAnd einzelne Typen von FuG´s ausschließen oder nur für bestimmte BOS gestatten darf!
Der Einfachheit halber wurden mal bestimmte Prüfstellen festgelegt, die nach den gemeinsam beschlossenen Kriterien die Funkgeräte überprüfen, ob diese den TR entsprechen. Dies dient nur der Arbeitsteilung. Ausserdem soll so eine gewisse (freiwillige) bundesweite Harmonisierung gewährleistet werden. Der Bund besteht nur auf der FTZ Zulassung (mittlerweile reicht ja CE!) und auch nur die liegt innerhalb seiner Kompetenz!
Der BUND verteilt keine KANÄLE an die Länder
Er wirkt lediglich an der Koordination mit um ein weitgehend Störungsarmes Miteinander zu erreichen!
Dieses ist im Interesse aller!
Es gibt nur den Sonderfall wenn zwei Bundesländer untereinander sich nicht einigen können, das dann der BMI eingreifen soll. mit welcher Kompetenz weiß ich aber nicht!
Dieses Geschieht durch die ZS-IuK die bei der Bundespolizei angesiedelt ist. (aber relativ direkt dem BMI untersteht)
Auch die Bundesbehörden haben sich innerhalb der BL an die dort geltenden Bestimmungen zu halten. Natürlich gibt es aber gewisse Ausnahmeregelungen um eine Bundesweite gleichstellung der Bundesbehörden zu Gewährleisten.
Diese Ausnahmeregelungen sind aber erstmal vereinabrt worden! (zb. regelt der Erlass des Bayrischen STMI ja auch angelegenheiten der Bundesbehörde THW)
Die Verschwiegenheitserklärung ist auch kein Argument, denn
Die Verpflichtung erfolgt nach Landesrecht. DAs LAnd besteht darauf, das entweder jemand vor der Teilnahme am BOS-Funk diese Verpflichtungserklärung (freiwillig) unterschreibt oder eine solche Pflicht sowieso schon für ihn aufgrund seines Dienstverhältnisses besteht.
Tut er dies nicht, so darf er nicht am BOS-Sprechfunk teilnehem!!!
Bei Verstoss gegen diese Erklärung wird das halt über das Strafrecht geandet, welches aber Bundesrecht ist!
(Landesrecht Kann und muss sich ja manchmal auf Bundesrecht beziehen)
Übrigends braucht es in manchen Fällen keine Verpflichtungserklärung! Im gesamten Bereich wo Beamte ihren Dienst tun ist diese Verschwiegenheit bereits durch Ihre Dienstpflichten geregelt. Ein Verstoss gegen diese Dienstpflichten ist ebenfalls ein Fall fürs Strafrecht (Bundesrecht), egal ob BUND-KOMMUNAL-oder Landesbeamter.
Auch im THW zb. gibt es keine Verpflichtungserklärung mehr!
Diese ist nur noch für EXTERNE KRÄFTE die kurzzeitig im THW ihren Dienst versehen vorgesehen (zb externe Fachberater)
Wenn THW-Helfer dennoch eine solche Erklärung unterschreiben sollen, so ist entweder der Funkausbilder nicht informiert, oder er macht dieses ganz bewusst um die Situation DEUTLICH zu machen.
Theoretisch könnte ein LAND darauf verzichten, aber das ist Glücklicherweise nur Theorie.
In unserer Schönen Republik ist viel mehr Landessache als man so denkt. Nur weil etwas 16x gleich bzw. fast gleich ist, muss es ebend NICHT Bundesrecht sein. Vieles ist einfach zur vereinfachung und gewährleistung derselben Lebensbedingungen "Freiwillig" angepasst. Aber das ist dann eine freiwillige Sache der Länder!
Allerdings ist gerade im Bereich der BOS vieles einfach zu uneinheitlich, was allerdings schon mit den JAhren zwischen dem WK-II und der Gründung der BRD im zusammenhang steht!
Gruß
Carsten