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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

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  1. #1
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    Ich zweifel langsam an mir. Versuchst du doch allen zu verklickern daß das bei euch in Bayern aufgrund dieses von dir zitierten Erlasses grundsätzlich möglich sein soll. Wenn ich doch richtig lesen kann steht dort aber irgendwie nur eine Empfehlung, welcher Personenkreis von einer übergeordneten Behörde eine Erlaubnis des Offenschaltens des FME bekommen KANN!! Also nur, wenn dieser Personenkreis eine schriftliche Genehmigung der übergeordneten Dienststelle vorweisen kann! Das ist doch nichts Besonderes, so ne Empfehlung gibts in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern. Desweiteren steht im Absatz 6.2 letzter Satz eindeutig der Hinweis auf §89 TKG.

    @krauser
    Wenn es nur Leute mit gesundem Menschenverstand gäbe, müßten keine Gesetze erlassen werden. Du glaubst nicht daß einer mit offenem FME in Schule, Kneipe, Disko oder Fußgängerzone rumläuft?? Da habt ihr aber wirklich sehr vernünftige Zeitgenossen. Ich kenne Fälle wo sogar JFW-Kameraden von der WL nen offenen FME bekommen mt dem sie dann rund um die Uhr durch die Gegend rennen. Und genau das ist mein Anliegen daß sowas mit allen Mitteln unterbunden werden sollte. Ich hab kein Problem damit daß z.B. ein OrgL RD einen offenen FME hat da ich mir sicher bin, daß dieser weiß wie er damit in der Öffentlichkeit umzugehen hat und ihm sicher auch das TKG bekannt ist.

    Peter
    Geändert von Funkfreund (03.10.2005 um 12:44 Uhr)

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