Also das kann man (...in solch allgemeiner Darstellung...) nicht stehen lassen ohne rechtlich unsauber zu werden; wenn ein Schreiben einer Behörde etc. sich auf einen bestimmten, in diesem Schreiben zitierten/erwähnten/genannten Gesetzes-/Verordnungstext/Paragraphen etc. bezieht und dieser wird später in seinem Wesensgehalt geändert, so entfaltet natürlich und folgerichtig dieses ursprüngliche Schreiben/Erlaß keine unmittelbare Rechtswirkung mehr.
[in krasser Ausprägung/Beispiel: Wenn es einmal ne Todesstrafe gegeben hat und in einem ministeriellen Erlaß wird geregelt wie diese (praktisch/technisch etc.) vollzogen werden muß dann ist natürlich.....wenn die Todesstrafe abgeschafft wird ... auch dieser Vollzugserlaß hinfällig ! Sorry wegen dem Beispiel aber daran wirds vielleicht besonders verständlich]
Werner