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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

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  1. #11
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    Also das kann man (...in solch allgemeiner Darstellung...) nicht stehen lassen ohne rechtlich unsauber zu werden; wenn ein Schreiben einer Behörde etc. sich auf einen bestimmten, in diesem Schreiben zitierten/erwähnten/genannten Gesetzes-/Verordnungstext/Paragraphen etc. bezieht und dieser wird später in seinem Wesensgehalt geändert, so entfaltet natürlich und folgerichtig dieses ursprüngliche Schreiben/Erlaß keine unmittelbare Rechtswirkung mehr.

    [in krasser Ausprägung/Beispiel: Wenn es einmal ne Todesstrafe gegeben hat und in einem ministeriellen Erlaß wird geregelt wie diese (praktisch/technisch etc.) vollzogen werden muß dann ist natürlich.....wenn die Todesstrafe abgeschafft wird ... auch dieser Vollzugserlaß hinfällig ! Sorry wegen dem Beispiel aber daran wirds vielleicht besonders verständlich]

    Werner
    Geändert von WernerG (30.09.2005 um 21:26 Uhr)

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