Original geschrieben von FFW Pietling 2
Würde zweiteres zutreffen, dann wäre das Mithören nicht verboten, sondern eben nur durch eine Empfehlung geregelt.
mfg Christoph
Dies betrifft auch im Bundesland Bayern nur einen ganz eng begrenzten Personenkreis.
Das TKG ist Bundesrecht... und auch Bayern kann Bundesrecht nicht beugen.
Vor einiger Zeit war mal hier im Forum ein Beitrag über eine Feuerwehr aus Bayern, die alle durchgeschaltete Melder hatten.
Und da wurde zum großen Rundumschlag ausgeholt. Alle, einschließlich des Wehrführers (Ortsbrandmeister ?) wurden angeklagt wegen Verstoß gegen das TKG. Leider wurde nicht über den Ausgang des Verfahrens berichtet.
Ebi
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so, Beitrag gesucht und nochmal zur Diskussion gestellt.
Ach so.. das was da passierte, passierte im ach so freizügigen B a y e r n
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...hlight=sauerei
Geändert von Ebi (30.09.2005 um 22:12 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge