Servus!
Bist Du schon wieder dabei Dir geltende Bestimmungen für Deinen Vorteil auszulegen? :-)
Das vorliegende Schreiben hat nichts mit dem TKG an sich zu tun und behält so lange Gültigkeit, bis es ausdrücklich aufgehoben wird, was aber bisher nicht der Fall ist.
Da ist es völlig unerheblich, ob das Schreiben von 2004 oder von 1951 ist...
Gruß
Alex