Original geschrieben von Alex22
sicher sicher
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...20_03_2001.pdf

unter Punkt 6.2
Da ja dieses Schreiben schon seit 2001 öffentlich ist, würde mich interessieren, ob es mit der Neufassung des TKG (2004?) ungültig wurde.

Genauer gesagt interessiert mich der Zusammenhang dieser beiden Regelungen (TKG und dieses Schreiben). Ist es wie oben, dass das Schreiben ,mit dem neuen TkG keine Gültigkeit mehr hat. Oder ist das Schreiben eine Art Ergänzung zu diesem (im Forum oft diskutierten) Paragraphen im TKG, das sozusagen genauer auf den Fall der FMEs eingeht.

Würde zweiteres zutreffen, dann wäre das Mithören nicht verboten, sondern eben nur durch eine Empfehlung geregelt.

Ich gehe hier nur vom Bundesland Bayern aus!


Könnt ihr mir folgen?


mfg Christoph