Original geschrieben von Christian
StVO von 1976 (das ist die mir hier in Buchform vorliegende Ausgabe) steht unter §27 Verbände :


bei Verbänden (...) daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.
Aber welche Flagge wer wann zu führen hat, steht da nicht?


Original geschrieben von Christian
Die Fahnen stehen nicht explizit als Verkehrszeichen in der StVO, aber haben durch den o.g. Text doch quasi die gleiche Wirksamkeit !
Nein, da sie nur ein sehr eingeschränkter Personenkreis deuten kann.