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Thema: Sinn von Fahrzeugbeflaggung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Original geschrieben von FireFlash
    Es muss doch nur der 1. die StVo beachten.
    Man hat uns gesagt, wenn das 1.Fhz an der Ampel rot hat, muss der Verband stehen bleiben. Wenn aber die Ampel wärend der Überfahrt umschaltet darf man weiterfahren.

    d.h. ja, wenn man als Privater PKW zwischen einer Kolonne fährt, muss man über Rot fahren, um die nicht zu behindern.
    Das kommt aber nicht vor, da man nie zwischen einer Kolonne fahren wird (zu der man nicht hinzugehört) denn es ist ja verboten in eine kolonne zu wechseln da die Kolonne als ein Fahrzeug gilt.

    Was ist mit einer Privaten Kolonne? Benötigt man dann auch Blau/Gelblicht?

  2. #2
    Heros Rotenburg 2153 Gast
    Hallo,
    in der Straßenverkehrsordnung steht nur, dass ein geschlossener Verband eindeutig als solcher erkennbar (keine Ahnung ob das Blaulicht/Gelblicht erfordert, das entscheidet vielleicht auch die zuständige Behörde) und dass jedes Fahrzeug als zugehörig gekennzeichnet sein muß. Im übrigen ist natürlich der §29 zu beachten, nachdem Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen und demzufolge ein solcher Verband von den zuständigen Behörden eine Erlaubnis benötigt. Und wenn die Behörden dies davon abhängig machen, dass die Polizei-Eskorte bezahlt wird, dann müßte man das vermutlich hinnehmen, es sei denn man hätte durch andere Gesetze, etwa das Grundgesetz, einen Anspruch auf Genehmigung.
    Davon sind die schon genannte Behörden nach §35 (Sonderrechte) befreit, "sofern das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist". Ich denke aber nicht, dass es für die Anfahrt zum Gerätehaus zweckmäßig wäre, sich irgendwo vorher zu treffen, die Fähnchen an die Fahrzeuge zu stecken und dann als geschlossener Verband zu fahren. Wenn es aber nicht zweckmäßig ist, kann es wohl kaum dringend geboten sein.

  3. #3
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    seid ihr sicher,dass das erste Fhz. auch mit "blau" fahren muss?
    Ich hab immer gedacht, dass immer nur des letzte Fhz. des Verbandes zur absicherung mit Blaulicht fährt.
    Ich frage, weil bei dem ersten Auto ja u.U. die vorausfahrenden Fahrzeuge event. verunsichert werden könnten

  4. #4
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    Mal ne Frage zu dem grössten deutschen Trachtenverein:

    An einer Kreuzung steht die Ampel auf rot, auf der Kreuzung steht ein olives Trachtenmännchen und will mich durchwinken (KEIN Feldjäger sondern einfacher Panzerfahrer!!) .

    a) Ist dieser den ZIVILEN (Privat-) Autos weisungsbefugt?

    b) Wie sieht es aus, wenn das Männchen von den Feldjägern ist?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
    Heros Rotenburg 2153 Gast
    Hallo,
    laut Straßenverkehrsordnung darf das nur die Polizei. Dabei ist natürlich zu bedenken, dass die Straßenverkehrsordnung nur den öffentlichen Straßenverkehr regelt und es Situationen gibt, in denen die StVO auf einzelnen öffentlichen Wegen nicht gilt, wie etwa bei "Versammlungen und Aufzügen" oder in denen weitere Vorschriften zu beachten sind, wie etwa bei Kastrophen- und Unglücksfällen die Katastrophenschutzgesetze der Länder. Sicherlich gibt es auch zur Bundeswehr ein paar eigene Gesetze und Verordnungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr und im Falle von Manövern können auch die Rechte von Zivilpersonen eingeschränkt werden (zum Beispiel bei Nutzung von Privatgelände für Übungszwecke).

    Das sich nun aber ein Soldat einfach so auf eine Kreuzung stellt und im öffentlichen Straßenverkehr die Aufgaben übernimmt, die jedenfalls laut Straßenverkehrsordnung nur Polizeibeamten zustehen, dürfte eigentlich nicht sein. Es gibt zwar im Grundgesetz ein paar Artikel, die im Spannungs- und Verteidigungsfall, sowie im Notstand, die dei Existenz der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes gefährdet, dem Militär (und anderen Einzelpersonen) die vollen Rechte von Polizeibeamten zukommen lassen, aber im Notstand darf das erst dann passieren, wenn nicht ausreichend Polizeibeamte aus anderen Bundesländern sowie dem Bundesgrenzschutz zur Verfügung stehen und die anderen Fälle sind seit Bestehen der Bundesrepublik nicht ein einziges Mal eingetreten.

    Ob es der Militärpolizei (Feldjägern) zusteht, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Zwar haben diese in einigen Bereichen (zum Beispiel Betreten von Wohnungen) ähnliche Befugnisse wie Polizeibeamte, aber außerhalb der Kasernengelände beschränkt sich meines Wissens nach die Zuständigkeit auf die Suche nach verlorengegangenen Soldaten und Ermittlungen nach dem Wehrstrafrecht.
    Geändert von Heros Rotenburg 2153 (03.08.2004 um 01:11 Uhr)

  6. #6
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Welpe 21/8
    § 27 StVO

    §27 Verbände
    (...)

    Und wo steht da jetzt was von "Flaggen=Verkehrszeichen i.S.d. StVO" ?!

  7. #7
    Registriert seit
    10.02.2003
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    3.318
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Mal ne Frage zu dem grössten deutschen Trachtenverein:
    An einer Kreuzung steht die Ampel auf rot, auf der Kreuzung steht ein olives Trachtenmännchen und will mich durchwinken (KEIN Feldjäger sondern einfacher Panzerfahrer!!) .
    a) Ist dieser den ZIVILEN (Privat-) Autos weisungsbefugt?

    b) Wie sieht es aus, wenn das Männchen von den Feldjägern ist?
    Hi,
    zu a: nein
    zu b: nein,

    siehe:
    http://www.deutscheswehrrecht.de/Auf...8_528_Word.pdf
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
    Floschi Gast
    zitat:
    ------------------------------------------------------------------------

    Und wo steht da jetzt was
    von "Flaggen=Verkehrszeichen i.S.d. StVO" ?!


    ------------------------------------------------------------------------
    In den Erläuterungen zur StVO steht folgendes geschrieben:

    "Die einheitliche Kennzeichung wird durch Dienstvorschriften der in § 35 Abs 1. genannten Organisationen (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zolldienst) oder durch Auflagen bei der Erlaubniserteilung nach § 29 Abs 2. geregelt

  9. #9
    Floschi Gast
    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hey... das würde ja bedeuten..wenn wir es schaffen bei einem Alarm mehr wie fünf PKW als geschlossener Verband zum Gerätehaus fahren ... dann könnten wir Blaulicht einsetzen !? oder wie :-)

    Gute Nacht
    Das könntest Du machen, sofern Du es schaffen solltest in Dein Fahrzeug ein blaues Blinklicht (so die Bezeichnung nach StVZO) zu installieren.

    Das gestaltet sich aber als schwierig, da nach § 52 Abs 3 geregelt ist wer alles Blaues Blinklicht haben darf und wer nicht.

    Solltest Du trotzdem ein Blaulicht in Betrieb haben ist dies auf jeden Fall eine nicht genehmigte zusätzliche Leuchte die Du in Betrieb hattest und was dementsprechend Strafe nach der StVZO kostet.
    Ferner könnte man über das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges denken - sofern das Blaulicht fest montiert ist!

    Auf jeden Fall wird der § 240 StGB zu prüfen sein - Nötigung!!!

    Als "einfacher Löschknecht" wirst Du nie in den Genuß eines Blaulichtes im eigenen Fahrzeug kommen...

    Als Kreisbrandmeister ist dieses schon eher möglich, da es sich bei Deinem Fahrzeug ggf. um ein "Kommando-Kraftfahrzeug" handelt.

    Ebenso weiß ich, daß die Zulassungsstellen Ausnahmegenehmigungen für Leitende Notärzte erteilt haben.

    Gruß Floschi

  10. #10
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Floschi
    zitat:
    ------------------------------------------------------------------------

    Und wo steht da jetzt was
    von "Flaggen=Verkehrszeichen i.S.d. StVO" ?!


    ------------------------------------------------------------------------
    In den Erläuterungen zur StVO steht folgendes geschrieben:

    "Die einheitliche Kennzeichung wird durch Dienstvorschriften der in § 35 Abs 1. genannten Organisationen (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zolldienst) oder durch Auflagen bei der Erlaubniserteilung nach § 29 Abs 2. geregelt
    AH jetzt ja...danke!

    Wobei: ist das dann wirklich ein "Verkehrszeichen"? IMO nein, da es Organisationsintern zu regeln ist.

    Gibt es für die FW (nichts-KatS) überhaupt so eine DV? AFAIK auch nicht.

    Weiss jemand, wo sich die entsprechende KatS-DV findet bzw. um welche es sich handelt?

  11. #11
    Floschi Gast
    Original geschrieben von Matze81
    AH jetzt ja...danke!

    Wobei: ist das dann wirklich ein "Verkehrszeichen"? IMO nein, da es Organisationsintern zu regeln ist.

    Gibt es für die FW (nichts-KatS) überhaupt so eine DV? AFAIK auch nicht.

    Weiss jemand, wo sich die entsprechende KatS-DV findet bzw. um welche es sich handelt?
    In einer FoBi vom DRK LV Berlin hab ich folgende Anmerkung gefunden:

    :::::::::::::::::::::::::::::.
    Anmerkung: Der Bund hat sich aus dem Katastrophenschutz zurückgezogen und damit die KatS-DV, in der die Durchführung eines Kraftfahrzeugmarsches früher verbindlich geregelt war, außer Kraft gesetzt. Es sollte wegen der allgemeinen Bekanntheit und Akzeptanz weiter nach diesen Regeln verfahren werden. Dies sollte für alle Einsätze gelten, unabhängig vom Katastrophenschutz.
    :::::::::::::::::::::::::::::

  12. #12
    Christian Gast
    StVO von 1976 (das ist die mir hier in Buchform vorliegende Ausgabe) steht unter §27 Verbände :


    bei Verbänden (...) daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.

    Die Fahnen stehen nicht explizit als Verkehrszeichen in der StVO, aber haben durch den o.g. Text doch quasi die gleiche Wirksamkeit !

  13. #13
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Christian
    StVO von 1976 (das ist die mir hier in Buchform vorliegende Ausgabe) steht unter §27 Verbände :


    bei Verbänden (...) daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.
    Aber welche Flagge wer wann zu führen hat, steht da nicht?


    Original geschrieben von Christian
    Die Fahnen stehen nicht explizit als Verkehrszeichen in der StVO, aber haben durch den o.g. Text doch quasi die gleiche Wirksamkeit !
    Nein, da sie nur ein sehr eingeschränkter Personenkreis deuten kann.

  14. #14
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294

    Kolonnenfahren

    Um die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber geschlossenen Verbänden zu fördern sollte man dies auch in "Friedenszeiten"tun, wir, eine DRK Einsatzeinheit fahren einmal im jahr in der Kolonne ducrh die Gegend erstes fahrzeug blaue Flagge letztes GRün, erstes und letztes KFZ Blaulicht.
    Wie wichtig Kolonnenfahren ist zeigen uns die großen Hochwassereinsätze in Ostdeutschland.
    Da aber der geschlossene Verband die Straße übermäßig beansprucht muss dieser bei der unteren verkehrsbehörde bei einer Übungsfahrt genehmigt werden.

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