Original geschrieben von Andreas 53/01
Hey... das würde ja bedeuten..wenn wir es schaffen bei einem Alarm mehr wie fünf PKW als geschlossener Verband zum Gerätehaus fahren ... dann könnten wir Blaulicht einsetzen !? oder wie :-)

Gute Nacht
Das könntest Du machen, sofern Du es schaffen solltest in Dein Fahrzeug ein blaues Blinklicht (so die Bezeichnung nach StVZO) zu installieren.

Das gestaltet sich aber als schwierig, da nach § 52 Abs 3 geregelt ist wer alles Blaues Blinklicht haben darf und wer nicht.

Solltest Du trotzdem ein Blaulicht in Betrieb haben ist dies auf jeden Fall eine nicht genehmigte zusätzliche Leuchte die Du in Betrieb hattest und was dementsprechend Strafe nach der StVZO kostet.
Ferner könnte man über das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges denken - sofern das Blaulicht fest montiert ist!

Auf jeden Fall wird der § 240 StGB zu prüfen sein - Nötigung!!!

Als "einfacher Löschknecht" wirst Du nie in den Genuß eines Blaulichtes im eigenen Fahrzeug kommen...

Als Kreisbrandmeister ist dieses schon eher möglich, da es sich bei Deinem Fahrzeug ggf. um ein "Kommando-Kraftfahrzeug" handelt.

Ebenso weiß ich, daß die Zulassungsstellen Ausnahmegenehmigungen für Leitende Notärzte erteilt haben.

Gruß Floschi