StVO von 1976 (das ist die mir hier in Buchform vorliegende Ausgabe) steht unter §27 Verbände :
bei Verbänden (...) daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.
Die Fahnen stehen nicht explizit als Verkehrszeichen in der StVO, aber haben durch den o.g. Text doch quasi die gleiche Wirksamkeit !