Die Beflaggung dient dazu, andere Teilnehmer im Straßenverkehr, kenntlich zu machen, das man ein Verband ist.
StVO §27
Ansonsten ist zu beachten, das man den Verband beim zuständigen Kreis/Stadt anmeldet.
Die Beflaggung dient dazu, andere Teilnehmer im Straßenverkehr, kenntlich zu machen, das man ein Verband ist.
StVO §27
Ansonsten ist zu beachten, das man den Verband beim zuständigen Kreis/Stadt anmeldet.
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
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