Original geschrieben von AkkonHaLand
Mal ne Frage zu dem grössten deutschen Trachtenverein:
An einer Kreuzung steht die Ampel auf rot, auf der Kreuzung steht ein olives Trachtenmännchen und will mich durchwinken (KEIN Feldjäger sondern einfacher Panzerfahrer!!) .
a) Ist dieser den ZIVILEN (Privat-) Autos weisungsbefugt?
b) Wie sieht es aus, wenn das Männchen von den Feldjägern ist?
Hi,
zu a: nein
zu b: nein,
siehe:
http://www.deutscheswehrrecht.de/Auf...8_528_Word.pdf
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge