Hallo

wir haben an unseren Feuerwehrfahrzeugen jeweils ein drittes Blaulicht am Heck zur Absicherung an der Einsatzstelle angebracht.Es kam dann zur Aussage das dieses 3. Blaulicht nur an der Einsatzstelle zur Absicherung eingeschaltet werden darf und nicht schon auf der Anfahrt.
Kann mir jemend sagen wo hierzu irgendwas hinterlegt ist
(zb.STVO oder ähnliches)

MfG
Bernd