Da war mal wieder jemand schneller ;)
Genau diese Frage wollte ich auch Stellen, denn bei uns gibt es einen Zugführer der immer steif und fest behauptet die Heck-RKL darf während der Fahrt nicht eingeschaltet sein, sie würde den rückwärtigen Verkehr zu sehr "blenden".
Wenn ich dann mal Maschinist auf den LF bin und alles anmache, fingert er mir dann in den Schaltern rum und schaltet die Heck-RKL wieder aus.
Ich bin noch recht neu als Maschinist bei uns in der Wehr, finde es aber nicht gut, dass er mir in meinen Schalter rumhantiert. Darf er das denn überhaupt? Wie die anderen das handhaben weiss ich nicht genau, allerdings sehe ich unser LF immer mit ausgeschalteter Heck-RKL fahren, also fügen sie sich ihm wohl.
Mein Problem ist einfach, dass die vorderen RKLs für den rückwärtigen Verkehr nicht sichtbar sind und es mir einfach zu unsicher ist z.B. auf die Autobahn illegal aufzufahren, wenn keiner hinter mir meine Sonderrechte erkennen kann (zumal ein LF16 ja auch nicht sonderlich schnell ist).
Das gepostete .gif war schonmal sehr hilfreich, allerdings geht daraus auch nicht eindeutig hervor, dass sie eingeschaltet werden darf bzw. muss. Gibt es noch andere Schriftstücke zu diesem Thema?
Für mich persönlich ist seine Sicht der Dinge absurd, denn Fahrzeuge anderer BOS haben auch Heck-RKLs, zum grossteil nichtmal abschaltbar sind (wenn ich zum Beispiel an die Rett.Dienst-Fahrzeuge bei uns in der Firma denke, da ist keine Heck-RKL separat schaltbar. entweder alle oder keine).
Also was machen wir "Richtig" was alle anderen "Falsch" machen...
Außerdem finde ich es unverschämt wenn er mir einfach in meinen Schaltern rumspielt. Und das kommt leider öfter vor. Bsp. Wir fahren zur Türöffnung, ich frage ih ob "normal oder dringend", er meinte nur "fahr mal normal". Ich fahr los und nach der ersten Kreuzung schaltet er die Blaulichter (ohne Signal) ein. Was soll das?
Wenn ich RTW fahre und jemand schaltet ohne meine Kenntnis in meiner Sondersignalanlage rum kann er was erleben.
Gibt es hierzu vielleicht auch etwas schriftliches bzw. eine gesetzliche Grundlage oder FwDV?
Ich hab damals sowohl beim Maschinist als auch beim Gruppenführer gelernt, dass der Gruppenführer lediglich sagt ob mit "Sonder" oder ohne und nicht die Schalter zu bedienen hat.
Wer nett wenn jemand was dazu posten könnte damit ich das Thema mal bei einer der Übungen anbringen kann.