Hallo!
" Muss ", muß gar nix!
Zunächst sollte man sich kurz mit der StVZO befassen, wo da steht: " Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein,......."
So, folglich müssen alle am Fahrzeug befindlichen Kennleuchten funktionieren!
Ob nun die dritte RKL am Heck schaltbar ist, ist dem Anwender überlassen!
Sein darf nicht, nur die dritte RKLE am Heck einschalten zukönnen! D.h. wenn Balulicht, dann immer alles zusammen!
Gleiches gilt für Fronblinkleuchten ( Straßenräumer ), diese dürfen bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung der herkömmlichen Rundumleuchte einschaltbar sein, jedoch nachträglich abschaltbar!
Zusammenfassend :
Wenn mehr wie eine RKL am Fahrzeug angebracht ist, muss sichergestellt sein das alle Leuchten funktionieren, mind. eine Leuchte muss nach Vorne gut sichtbar angebracht sein!
" Dritte " oder auch Heckleuchten dürfen nur in Verbindung der herkömmlichen Rundumleuchten verwendet werden, können jedoch nachträglich abschaltbar sein, z.b. Kollonenfahrten u.ä.!
MfG