Hallo

der Maschinist ist während der " Einsatzfahrt " verantwortlich für das Einsatzfahrzeug. Die Bedienung der Sondersignalanlage obliegt dem Maschinisten, der GF muß aber die Inbetriebnahme anortnen. Der GF darf gegebenfalls dich anhalten zu einer entsprechenden Fahrweise ( wie z.b. langsamer zu fahren ) er darf aber nicht anordnen z.b. schneller zu fahren.
DU als Maschinist und Fahrer bist während der Fahrt für das Fahrzeug und für die Mannschaft verantwortlich und nicht der GF.

Ich kann dir aber jetz leider nicht sagen wo das genau beschrieben ist denn leider hab ich das Buch nicht zur Hand.

Ob es wirklich so schlimm ist wenn der GF bei der Abfahrt zur Einsatzstelle deine Sonderrechte einschaltet das mußt du selbst wissen.In meinen Augen spricht aber da nichts dagegen da du ja hier dann irgendwie entlastet wirst und dich auf die Alarmfahrt konzentrieren kannst.
Ich bin jetzt seit vier Jahren Maschinist und ich habe nichts dagegen wenn mein GF die Sondersignale einschaltet oder an der Einsatzstelle das Martinshorn wieder aus, da ich mich dann aufs Fahren konzentrieren kann.

Mit dem Einschalten mit dem dritten Blaulicht bin ich mir noch nicht ganz so schlüssig, aber meine Persönliche Meinung dazu ist das du hier wahrscheinlich den kürzeren ziehen wirst da du ja schreibst das du noch ein junger Maschinist bist und wenn das dein ZF nicht will dann wird er das auch durchsetzen.

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Gruß
Bernd