So sieht die StVZO aus:
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
Leider ist hier nichts klar geregelt. Allerdings habe ich nichts zur DIN 14 502 gefunden. Hat hier jemand vielleicht was zur Hand?

@Karlson:
Genau das ist ja der Widerspruch. Unser ELW ist ebenfalls mit einer Heck-RKL und Frontblitzern ausgestattet (separat schaltbar). Diese wir allerdings während der Alarmfahrt laufen gelassen. Blendet diese nun weniger ? Obwohl sie eher auf Augehöhe liegt als die von LF, die ja viel höher angebracht ist.
Diese Denkweise muss mir erstmal einer Erklären....

@FireBengel:
Ich finds schon schlimm. Ich fahre schon seit vielen Jahren RTW (sowohl Fahrer als auch Beifahrer) ich würde es mir nie erlauben meinem Kollegen an den Schaltern rumzumengen, genausowenig wie ich es leiden kann sollte jemand dies bei mir tun. Ich hatte schon desöfteren den Fall, dass jemand meinte die Pressluft einschalten zu müssen o.ä. Was mich z.T. erschrecken lässt oder aus dem Konzept bring. Ich fühle mich dann einfach unsicher.
Klingt vielleicht alles etwas kleinkariert, aber wenn ich fahre fahre ich mit allem was dazugehört. Meine Schalter sind meine Schalter und die Schalter von GF sind seine (FuG etc.).

Wenn man sich helfen lassen will ist das natürlich was anderes. Bei unserem alten Tanker z.B. sind die Schalter in der Mitte abgebracht und nicht so leicht als Fahrer zu erreichen, zumal man noch sehr viel zu rudern hat (ohne lenkhilfe). Dann bin ich auch froh wenn jemand das Signal bedient. Allerdings bin ich dann auch drauf vorbereitet.

Wie gesagt ich finde 2 Sachen absurd:
1. Obwohl beim ELW so verfahren wird soll es beim LF nicht erlaubt sein (Beim Tanker und RW kann sie nicht ausgeschaltet werden, denn da gibt es nur einen Schalter).

2. Der GF schaltet "frei nach Gusto" rum. Mal wird gesagt es wird normal gefahren und dann wird doch was eingeschaltet, ein andermal wird "dringend" gefahren und mitten während der Fahrt (ohne ersichtlichen grund) alles ausgemacht.

Ich will hier wirklich nicht als kleinkariert oder spiessbürgerlich dastehen. Die sache mit dem Schalten-lassen ist ja noch in ordnung.
Nur fühle ich mich in gewissen situationen ohne Heck-RKL halt unsicher und würde gerne durchsetzen, dass das ding auf jeden fall während der einsatzfahrt anbleibt. Man kann von hinten keines der vorderen Blaulichter sehen (Dachkästen und allein schon die Höhe des Fzg.).
Wozu haben wir die denn sonst. Zur Absicherung von Unfallstellen hätte man ja auch ne gelbe hinmachen können.