Hallo Kugelfish,

Ja nee, is klar... Euer ZF wird demnächst mit einer Sprühdose bei allen Einsatz-PKW die Rückseiten der RKL´s schwarz lackieren, damit die den rückwärtigen Verkehr nicht blenden.... So ein Blödsinn! Rundumkennleuchte, die Bezeichnung erklärt sich doch selbst. Das Baulicht muß in alle Richtungen (360 Grad) erkennbar sein, ist das nicht der Fall, so muß eine am Fahrzeugheck montiert werden. Texte dazu habe ich auch keine, da gibt es aber den §52 STVZO oder die DIN 14 502. Unterlagen dazu müßten bei den Fahrzeugherstellern zu erhalten sein

Gruß - Karlson