Hi,
nochmal der Hinweis,
die Überleiteinrichtung ist nicht in allen Ländern gestattet!
Für Hessen gilt:
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Allgemeines
Überleiteinrichtungen „Funk-Funk“ oder „Funk-Draht“ (als Anschaltung an öffentliche Telekommunikationsnetze) sind nicht zulässig.
Systeme zur HF-Leistungsverstärkung von Funkanlagen sind nicht zulässig (z.B. entsprechende („aktive“) Ladehalterungen für Handfunkgeräte).
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mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge