Hi,
nochmal der Hinweis,
die Überleiteinrichtung ist nicht in allen Ländern gestattet!
Für Hessen gilt:
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Allgemeines

Überleiteinrichtungen „Funk-Funk“ oder „Funk-Draht“ (als Anschaltung an öffentliche Telekommunikationsnetze) sind nicht zulässig.

Systeme zur HF-Leistungsverstärkung von Funkanlagen sind nicht zulässig (z.B. entsprechende („aktive“) Ladehalterungen für Handfunkgeräte).
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mfg
Ebi