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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

  1. #16
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    2.273
    Hi Leute !

    Also ich persönlich verwende auch einen Dachaufsetzer.
    Er ist unbeleuchtet und ich muss sagen das klappt eigentlich Recht gut. Ich wohne direkt an einer Hauptdurchgangsstraße und muss sagen das wenn ich EInsatz habe und ich aus der Hofeinfahrt rausfahre, die anderen Verkehrteilnehmer (meistens) Platz machen. Auch auf der Fahrt muss ich sagen, einwandfrei, das mich einer Provoziert hatte ich noch nicht, die meisten fahren rechts ran oder geben Gas!

    Zusätzlich habe ich meistens noch das Warnblinklicht an, worauf die meisten gut reagieren. Auch wenn das mit dem einschalten des Warnblinklichts durchaus manchmal gefährlich sein kann, weil keiner erahnen kann in welche Richtung man fährt..

    Allerdings glaube ich das sonstige Schilder im Inneraum eines KFZ nicht viel bringen, weil es halt nicht ''so'' auffällt wie wenn ein Knall-Gelbes Plastikteil auf dem Dach eines PKW sitzt.

    Dennoch: Bei uns im Gebiet fahren dermaßen viele Leute mit solchen Dachaufsetzern rum, sei es ''Diakonie im Einstz'' oder ''Arzneimittel''. Sicher das verstehe ich ja auch, aber im Bezug auf die FW oder das THW (sonstige HiOrgs) finde ich das im Vergleich nicht gerechtfertigt. Zumindest wäre ich dafür, das die Dachaufsetzer blinken dürfen!

    Also immer schön an den Paragraphen 1 der StVO denken :-))

    --MKG--
    Geändert von Zentrale Leitstelle (14.04.2004 um 12:40 Uhr)
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  2. #17
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    Hallo,

    ich habe auch schon recht viel Erfahrungebn mit Schildern bzw Dachaufsetzern gehabt.

    Dachaufsetzer hat meiner Meinung nach nichts gebracht. Wurde nicht gesehen.
    Innenschild, Normalschrift: hat auch niemand reagiert weil nicht zu lesen.

    Inzwischen nutze ich ein Innenschild in Spiegelschrift. Und hier hab ich schon echt positive Sachen gehört und bemerkt.
    Der Vorausfahrende, und den will ich schließlich darauf hinweisen, ist gut in der Lage die Schift durch seinen Spiegel zu lesen.

    Mir wurde schon Platz gemacht, mich provoziert und besonders langsam gefahren ist keiner!

  3. #18
    Christian Gast
    Hallo,

    irgendwie fühle ich mich an Thread "Mit Grünlicht zum Gerätehaus" erinnert.

    Klar ist, man hat Sonderrechte, sofern alle im §35 gegebenen Vorraussetzungen erfüllt sind. Aber keinerlei Wegerechte nach §38 solange man kein entsprechend ausgerüstetes und zugelassenes Feuerwehr-Fahrzeug fährt.

    Ich habe dieses Wendeschild vom DFV im Auto, drehe es aber nicht um im Einsatzfall, es sei denn ich parke falsch oder ohne Parkschein bei einer Brandwache vor der Stadthalle. Mit den Polittessen gibt es das "Gentleman Agreement" kenntlich gemacht durch das Wendeschild.

    Ansonsten halte ich nicht viel davon sein Privatauto zum Feuerwehrauto zum machen. Ich habe schon einiges erlebt, vom PKW mit Springlicht (sah cool aus keine Frage) und Kojak-Blaulicht auf dem Amaturenbrett. LED Schild mit Wechselschrift FEUERWEHR und EINSATZ in Spiegelschrift an der Sonnenblende (war nach Berichten der Kameraden übrigens das wirksamste Mittel, ist nur OWi und Mängelkarte kein Verlust der ABE) über dieverse blaue Blitzer am Fahzeug verteilt bis hinzu Magnetleuchten in diversen Farben (gelb, blau, rot - alles gesehen) und Schildern und Dachaufsetzter in den wildesten Vaiationen. Ich muß sagen war alles nicht das gebe vom Ei.

    Ich fände es gut wenn es wie Amerika in einigen Staaten wäre von die Volunteers mit diesen Frontblitzen hinter der Windschutzscheibe fahren dürften. Man müsste lediglich eine Farbkombination vereinbaren (z.B. Rot-Gelb oder Blau-Gelb) um Privatfahrzeuge kenntlich zu machen. Dieser Blitzer sollte nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie das Sondersignal (da die Akustik fehlt) es lediglich dazu dienen sicher und zügig zum Gerätehaus zu kommen.

  4. #19
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
    Hi Leute !
    (...)
    Zusätzlich habe ich meistens noch das Warnblinklicht an, worauf die meisten gut reagieren. Auch wenn das mit dem einschalten des Warnblinklichts durchaus manchmal gefährlich sein kann, weil keiner erahnen kann in welche Richtung man fährt..
    (...)
    --MKG--
    das dürfte unter "mißbräuchliche Nutzung" fallen und im Falle des Falles 5€ kosten. Die Benutzung der Warnblinkanlage ist nur gestattet, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.
    Davon einmal abgesehen würde es etwas verwirrend sein, wenn Du abbiegen möchtest...

    Original geschrieben von Christian
    Ich fände es gut wenn es wie Amerika in einigen Staaten wäre von die Volunteers mit diesen Frontblitzen hinter der Windschutzscheibe fahren dürften. Man müsste lediglich eine Farbkombination vereinbaren (z.B. Rot-Gelb oder Blau-Gelb) um Privatfahrzeuge kenntlich zu machen. Dieser Blitzer sollte nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie das Sondersignal (da die Akustik fehlt) es lediglich dazu dienen sicher und zügig zum Gerätehaus zu kommen.


    Wie soll so eine Einrichtung bitte für des Fahrers Sicherheit sorgen? Oder habe ich das mißverstanden? Ich denke, so ein "Potenzsteigerer" würde einige FM zu gefährlichen Aktionen veranlassen...

    Geändert von Matze81 (16.04.2004 um 22:55 Uhr)

  5. #20
    Registriert seit
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    5.256
    Original geschrieben von Matze81
    Hallo,

    Die Benutzung der Warnblinkanlage ist nur gestattet, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.
    lach ein feuerwehrmann der zum gerätehaus fährt ist eine gefahrenquelle *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
    Registriert seit
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    2.363
    Hallo!

    Texte und Argumente siehe " mit Grünlicht ins gerätehaus "!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #22
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Alex22
    lach ein feuerwehrmann der zum gerätehaus fährt ist eine gefahrenquelle *g*
    Du lachst, soweit ist das oft leider gar nicht hergeholt. In meinen Augen DAS Gegenargument überhaupt, wenn mal wieder einer Blau- oder gar Grünlicht für die Fahrt zum GH fordert...

  8. #23
    Registriert seit
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    3.318
    Original geschrieben von Matze81
    Du lachst, soweit ist das oft leider gar nicht hergeholt. In meinen Augen DAS Gegenargument überhaupt, wenn mal wieder einer Blau- oder gar Grünlicht für die Fahrt zum GH fordert...
    Stimmt,
    nur noch zu toppen durch die Blaulichtfahrt mit Privat-PKW von der Disco nach Hause.

    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #24
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Matze81
    Du lachst, soweit ist das oft leider gar nicht hergeholt. In meinen Augen DAS Gegenargument überhaupt, wenn mal wieder einer Blau- oder gar Grünlicht für die Fahrt zum GH fordert...
    deswegen war auch *g* ich meinte es natürlich ernst
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
    Registriert seit
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    Hi Leute!

    Mit dem Warnblinklicht gebe ich Euch Recht, aber das habe ich ja auch geschrieben das es gefährlich werden kann

    Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
    Hi Leute !

    Auch wenn das mit dem einschalten des Warnblinklichts durchaus manchmal gefährlich sein kann, weil keiner erahnen kann in welche Richtung man fährt..



    Also ich hab' am WE mit meinem WF gesprochen und der hat gemeint, das man es darf. Es sei das einzigste was mal als ''normaler FM'' machen kann um sich kenntlich zu machen.
    Auch bei uns auf dem MA-Lehrgang haben sie uns das erzählt, das weis ich noch.

    Aber so richtig glauben tue ich das immer noch net, da ich auch der Meinung bin, das man es nur zum warnen vor Gefahren gegnüber anderen Verkehrsteilnehmern in Anspruch nehmen darf.

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  11. #26
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    Hallo!

    Brauchste auch nicht glauben, die Verwendung von Warnblinklicht auf der Fahrt zum Gerätehaus wäre auch Ordnungswidrig ...

    Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
    a) Straßenverkehrs-Ordnung
    72 Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet 5€

    ohne event. Zuschläge durch Gefährdung oder Notigung anderer oder Schädigung anderer !!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  12. #27
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    Hatte oben einen Beitrag gelesen (fnd ihn so schnell nicht wieder), daß Dachausetzer nur unbeleuchtet sein dürfen..

    Definitiv FALSCH, sie dürfen nur nicht BLINKEN!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #28
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    Diese Aussage bezweifle ich.

    Ein beleuchteter Dachaufsetzer verändert die Bleuchtungseinrichtung des PKW und sollte deswegen nicht erlaubt sein. So meine Meinung ohne Quellen.

    Dabei ist unerheblich ob blinkend oder dauerleuchtend.

  14. #29
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    @Andreas 53/01

    Gut, hab' ich mir auch so gedacht....

    @AkkonHaLand

    Huhu hat Recht, es ist unabhängig ob sie nun dauerleuchten oder blinken, damit ändert sich nämlich die lichttechnische Einrichtung deines KFZ. Somit verboten!


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  15. #30
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    Hab zum 18 einen Dachaufsetzer geschenkt bekommen.
    Jetzt bin ich 22. Hab das Teil 5 mal benutzt. Davon bin ich zweimal zügig durchgekommen weil keiner vor mir war und 3 mal wurde ich auf übelste Weise ausgebremst.

    Hab den Dachaufsetzer nun verkauft. Das macht echt absolut keinen Sinn mit so einem Teil. Vor allem nicht im großstädtischem Bereich, wo viele Autofahrer von vorne rein aggressiv unterwegs sind.

    Es wäre zwar schön wenn man mit einfachen Mittel, sprich Dachaufsetzer oder Innenschilder, ein wenig bevorzugt behandelt wird im Verkehr, aber so ist es eben in der heutigen Zeit nicht mehr. Die Schilder werden übersehen/ignoriert oder aber der FW-Mann wird noch ausgebremst. Da kann man absolut nix gegen machen. Sinnlose Sache.

    Andere Mittel, sprich Blitzer o.Ä. sollte man aber auf keinen Fall benutzen. Damit steigt die Gefahr noch mehr, dass man
    denkt man hätte Wegerechte und legt ein mörderisches Verhalten an den Tag. Und wenn jeder FW-Mann mit solchen Mitteln unterwegs wäre, dann würde ein erhebliches Chaos entstehen!!!

    Das ist schon berechtigt, warum solche Mittel nicht erlaubt sind.

    Gruß Joachim

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