@FireFlash:
Ich gebe Dir in einigen Punkten recht, nur haben wir eben eine Grundlage, die nennt sich in BY BayFwG. Nach diesem Gesetz bist Du erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres in der aktiven Wehr. Vorher nicht, egal ob mit TM2, TF oder sonstigen Ausbildungen/Lehrgängen. Damit ist es auch klar, dass Du bis zum 18. nur ausserhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt werden DARFST. Einsätze im Strassenverkehr bergen immer ein hohes Gefahrenpotenzial, auch ist hier ein Gefahrenbereich nicht immer deutlich abzugrenzen. Somit hat ein FA bei einem VU bzw. einem Einsatz im Strassenverkehr NICHTS zu suchen, wiederum egal, ob Ausbildung/Lehrgang vorhanden oder nicht. Es ist eben so. Wer als Einsatzleiter/Gruppenführer anders handelt handelt grob fahrlässig gegenüber seinem Schutzbefohlenen.
Ich weiss, dass Ihr es könnt, keine Frage, aber Ihr dürft es nicht. Der, der Euch mitnimmt steht immer mit einem Bein im Knast, wenn was passiert!




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