Leute, seht es doch ein, dass hier eine Diskussion nicht so einfach möglich ist, da jedes Bundesland in Deutschland andere Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetze hat. Die einen lassen den 16-jährigen Anwärter ohne Einschränkungen mit ausrücken, bei den anderen darf er mit ausrücken, allerdings nur ausserhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden, wieder bei anderen darf er erst mit Vollendung des 18. LJ ausrücken.
Meine Meinung ist, dass ich einen Jugendlichen ab 16 Jahren mitnehme (in Bayern, da darf ich es, wenn ich ihn/sie ausserhalb des Gefahrenbereichs einsetze), wenn
- er/sie von seiner Ausbildung her dafür tauglich ist
- er/sie geistig reif genug dafür ist
- sichergestellt ist, dass der Einsatzablauf dadurch nicht gestört wird (also genügend anderes Personal vorhanden ist)
Dann nehm' ich den/die Jugendliche(n) aber nicht mit, damit er/sie filmt oder fotografiert, sondern damit er/sie was lernt und z.B. mal einen Aufbau der Wasserversorgung im Einsatz sieht!




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