Hallo,
zum Thema Bayern und FA zum Einsatz:
Es ist eindeutig geregelt.
- FA unter 16 Jahren dürfen nicht zu Einsätzen rausfahren
- FA mit vollendeten 16. Lebensjahr dürfen zu Einsätzen mit.
ABER: Nur außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone UND nur unter Aufsicht eines érfahrenen Feuerwehrkameraden.
PUNKT!!!
Definition von unmittelbarer Gefahrenzone und erfahrenen FWkameraden kann man sehr unterschiedlich sehen und aus dem Grunde ist es bei jeder Feuerwehr intern zu regeln, wie das mit den "Ab 16-jährigen" läuft. Rein rechtlich können sie mit sofern die o.g. Voraussetzungen eingehalten werden.
Sollte etwas passieren ist eh der Teufel los. Dann kriegt der "erfahrene Kamerad" eine auf den Deckel, der auf den FA aufpassen soll und der Kommandant ist dran.
Grundsätzlich bin ich dagegen, daß FA einen FME bekommen. Die Alarmierung sollte nur an Kameraden gehen, die eine Ausbildung haben und mit anpacken können. Und dann brauche ich auch keine 5 Leute als "Aufpasser" abstellen, nur weil 5 FA dabei sind. Denn dann wäre es genauso, als wenn ich eine komplette LG weniger habe, die ich als EL evtl. dringend sinnvoll einsetzten könnte. Auf gut deutsch: Ein LF ist für die Katz ausgerückt............
MfG
StefanMM