Hi ich kann mich zunächsteinmal Ebi's Ausführungen anschliessen. Wir sind uns alle einig, dass Notrufleitungen aufgezeichnet/dokumentiert werden.
Hier gibt es bei uns nochmal die Unterscheidung zwischen Langzeitdoku und Kurzzeitdoku.
Bei der Kurzzeitdoku hat der Disponent die Möglichkeit von seinem Tisch aus geführte Telefonate/Funkgespräche nochmal abzuhören, sollten z.B. irgendwelche Daten unklar sein.
Parallel dazu werden alle Gespräche sei es Funk oder Draht auf der Langzeitdoku aufgenommen.
Und hier wird's problematisch, denn hier muss eine Regelung getroffen werden, wer zu eben dieser Zugang hat und wer nicht.
I.d.R. der Leiter der Leitstelle und vielleicht noch ein technischer Bediensteter. Da würde ich mich als erstes mal erkundigen wer bei Euch Zugang dazu hat.

Darf der "Arbeitgeber" zur Qualitätssicherung die Bänder abhören?
Ein klares Nein! Denn sonst verstösst er gegen die vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (oder wie das auch juristendeutsch heisst). Dieses ist durch Art. 10 Grundgesetz geschützt und kann nur durch Art. 10 Satz 2 eingeschränkt werden. "QM" ist hierbei allerdings keine geltende Einschränkung. Ergo ist das Fernmeldegeheimnis unverletzlich!

Selbst wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft an die Bänder möchte, muss zunächst der Mitarbeiter gefragt werden (sofern dies Möglich ist; Ausnahme: er ist längere Zeit in Urlaub o.ä.) und bei der Entnahme des Bandes bzw. der Anfertigung einer Kopie für die Polizei müssen Leiter der Leitstelle, der betroffene Mitarbeiter *und* Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung) anwesend sein.
So zumindest offiziell, kann mir auch vorstellen, dass es vieler Orts auf dem "kleinen Dienstweg" läuft.