Hallo,
sind beide Tln davon unterrichtet worden, dass dieses Gepräch aufgezeichnet wird?

Ist der MA schriftlich über die Aufzeichnung Unterwiesen worden, jährliche Wiederholung und er der den Tln darüber Infomiert das dieses Gerspräch auf gezeichnet wird.

Wenn nur einmal nein, dann ist ein Verstoß gegen GG §10 usw.

Das mit der Aufzeichnung ist ein Tanz auf dem Drahtseil, für den Arbeitgeber und auch der das Telefonat als MA führt.

Gute Firmen Informieren ihre Kunden vor Gespräch per Band das dieses Aufgezeichnet wird.

Als Kunde könnte ich beiden Ärger bereiten.

Es gibt sogar eine Regelung das wenn ich auf Lauthören schalte und eine 2 Person im Raum ist meinen Gesprächspartner informieren muss.

Ist eine Notruf-Ltg verwendet worden?
Hier ist die Rechlage anders.


mfg
netzguru