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Thema: Welche Rettungsdienst-Qualtifikation ist für FWler sinnvoll?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Anton
    Ich denke wohl auch, das es da unterschiede geben wird, aber 160 Stunden würde es wohl ungefähr treffen. Zumal bei uns noch der Sprechfunker und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger zur Grundausbildung zählt.
    Also wie gesagt, die 160Stunden sind nur der Grundlehrgang ohne irgenwelche weiteren Qualifikationen.

    Edit: TM1 gibt es bei uns auch nur alle zwei Jahre. Ob Anwärter mitfahren dürfen da streiten sich im Moment noch die Gelehrten drüber.

    Gruß
    Reissdorf

  2. #2
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    Ich hab dich schon verstanden, MOdul 1 - 4 ... wie gesagt bei uns kommen da noch Sprechfunk und Atemschutz zu ... Sprechfunk ist aber erst drin, wenn man alle 4 Module hat, Atemschutz geht aber schon nach den ersten beiden, was ich so gar nicht verstehe.

  3. #3
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    Bei uns ist das nicht so modulweise aufgebaut. Bei uns gibt es alles in einem, nur zwischen Theorie und Praxis mal zwei Wochen Pause.

    Hier der Link zu Artikel über unseren TM1: www.feuerwehr-lohmar.de/index.php?id=212

    Gruß
    Reissdorf

  4. #4
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    mit den modulen war das hier auch mal jetzt gilt:

    tm1 = altes modul 1+2
    tm2 = altes modul 3+4

  5. #5
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    Bei uns (RLP) gibts auch nicht so seltsame Module. Da geht das so:

    Grundausbildung (6 aufeinander folgende Freitag abende und Samstag ganztägig), dann 2 Jahre Ausbildung in der Wehr
    Funklehrgang kann in diesen 2 Jahren gemacht werden.

    Wenn man Grundausbildung (also 2 Jahre nach Grundlehrgang) hat, kann man Maschinist und/oder Atemschutz (und danach auch CSA) machen, danach dann auch Truppführer (Grundlage für diese Lehrgänge ist 18 Jahre)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Grundausbildung (6 aufeinander folgende Freitag abende und Samstag ganztägig), dann 2 Jahre Ausbildung in der Wehr
    Funklehrgang kann in diesen 2 Jahren gemacht werden.
    Das stützt Fabis These ja wieder. Wenn man mal an nimmt das Freitags 3 Stunden geleistet werden und Samstags mal angenommen mal 8 Stunden, sind das pro Wochenende nur 11Stunden. Das ganze dann mal 6 Wochenenden ist man bei 66 Stunden. Wenn das der komplette Grundlehrgang ist ist das echt mal wenig.
    Ich gehe mal davon aus das die Ausbildung in der Wehr der normale Übungsdienst ist.

    Gruß
    Reissdorf

  7. #7
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Das stützt Fabis These ja wieder. Wenn man mal an nimmt das Freitags 3 Stunden geleistet werden und Samstags mal angenommen mal 8 Stunden, sind das pro Wochenende nur 11Stunden. Das ganze dann mal 6 Wochenenden ist man bei 66 Stunden. Wenn das der komplette Grundlehrgang ist ist das echt mal wenig.
    Ich gehe mal davon aus das die Ausbildung in der Wehr der normale Übungsdienst ist.

    Gruß
    Reissdorf
    Der Grundlehrgang ohne die 2-jährige Ausbildung am Standort geht 80 Stunden.


    Das Problem bei der Standortausbildung: Eigentlich sollte es extra Übungen für die geben, die sich in diesen 2 Jahren befinden, aber in einer Wehr so wie wir mit so 40-45 Leuten kann keine extra Übungen für die "frischen" machen, schon alleine aus dem grund weil es immer nur 2-3 Anwärter wären.
    Aber mal abgesehen von pneumatischem und hydraulischem Rettungsgerät: Was macht man denn im normalen Übungsdienst groß anderes als in dieser Standortausbildung gemacht werden soll???


    Das rheinland-pfälzische Modell ist hier ganz gut dargestellt: http://www.feuerwehr-worms.de/ausbildung.html

    Eine Anrechnung der Jugendfeuerwehr-Dienszeit auf die 2-jährige Standortausbildung ist bei uns im Kreis ab diesem Jahr übrigens nicht mehr möglich.

    EDIT: Die Dauer des Grundlehrgangs ist übrigens 7 Wochen, hatte das Wochenende mit dem EH-Kurs vergessen. Ansonsten wären 80 Stunden auf 6 Wochenenden verteilt etwas viel gewesen *g*
    Geändert von Allmächtiger (07.03.2007 um 00:28 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Bei uns (RLP) gibts auch nicht so seltsame Module. Da geht das so:

    Grundausbildung (6 aufeinander folgende Freitag abende und Samstag ganztägig), dann 2 Jahre Ausbildung in der Wehr
    Funklehrgang kann in diesen 2 Jahren gemacht werden.

    Wenn man Grundausbildung (also 2 Jahre nach Grundlehrgang) hat, kann man Maschinist und/oder Atemschutz (und danach auch CSA) machen, danach dann auch Truppführer (Grundlage für diese Lehrgänge ist 18 Jahre)
    Der Funklehrgang ist inzwischen genauso Pflicht wie die Grundausbildung und muss in den zwei Jahren gemacht werden.

    Gruß firefighteropp

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