Original geschrieben von Cummunicator
Abgemacht war doch Versand als Paket. Ein Paket ist Versandversichert. Die Kosten beim Verschwinden des Pakets würden dann erstattet.
Wenn der Versand als Paket nachweislich vereinbart war, dann hat der Verkäufer mit dem Versand als unversichertes Päckchen eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag verletzt und ist ersatzpflichtig. Hier sollte der Käufer Beweise dieser Vereinbarung sichern.
Fraglich könnte auch sein, ob der Verkäufer ggü. dem Käufer eine Bring- oder eine Schickschuld hatte, also auch für den tatsächlichen Zugang der Ware beim Käufer haftet. Bei der Vereinbarung des dokumentierten und versicherten Versandes als Paket würde ich eher zur Bringschuld tendieren, also wäre der Verkäufer auch hier haftbar zu machen.
Man könnte natürlich auch zugrunde legen, daß der Verkäufer die Ware nie abgesandt hatte, dann wäre er immer noch leistungspflichtig, weil er seine Hauptpflicht aus dem Vertrag, nämlich dem Käufer die Kaufsache zu verschaffen, noch nicht erfüllt hat. Bei einem Versand als Päckchen hat der Verkäufer keinen Einlieferungsbeleg, kann also den Versand nicht nachweisen, es sei denn, er könnte Zeugen dafür benennen.
Fazit:
Es ist SEIN Problem wie er das regelt. Du hattest ausgemacht "PAKET". Somit bist du auf der sicheren Seite. Ich würde da kurzen Prozeß machen und die Kohle rückbuchen lassen. Wenn das nicht klappt, direkt zum Anwalt. Hatte so eine Geschichte schonmal. Was meinst du wie schnell ich mein Geld wieder hatte... ;-)
Das Rückbuchenlassen ist nicht möglich, wenn per Überweisung bezahlt wurde, insofern wird wohl nur der Weg zum Anwalt bleiben, den ich, gerade bei hochpreisigen Kaufgegenständen, auf alle Fälle ebenfalls anraten möchte!
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim