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Thema: Mysteriöse User im Forum

  1. #1
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    Mysteriöse User im Forum

    hallo zusammen,

    also ich weiß das mehrer leute darüber schonmal diskutiert haben. es geht um einen patrick h. aus siegburg. hier im forum ist er unter heros-siegburg, THW Master und Patrick THW 18 angemeldet. aber es gibt auch noch einen user namens "heros". dieser kommt auch aus siegburg und macht die gleichen angebote wie er. er streite aber ab das er es sei. ich hab da große bedenken dran. mehr heiße luft als sonst was. ersten veräussert er vermutlich gestohlene ware die er bei ebay erworben hat sagt er, desweiteren warte ich auf ein ladegerät das soll nun angeblich unterwegs verloren gegangen sein und er meint nun dann hätte ich pech gehabt. abgemacht war versand als paket und er hat es als päckchen geschickt. dann wollte ein freund nen boss900 tauschen immer hin und her und nun doch nicht. den melder hatte er gehabt aber er wollte davon nie ein foto machen (von anderen sachen foto bekommen)

    was haltet ihr von der ganzen sache?!

    wer hat ähnliche erfahrungen mit ihm/anderen gemacht? das beispiel firefighter_munich kennen wir ja alle.

    danke für eure antworten und schöne feiertage

    gruß carsten

    edit:

    @ AndreasP: ich glaub du hast doch vom "heros" das gp300 gekauft, oder?
    Geändert von feuerwehrnotruf112 (21.12.2003 um 22:33 Uhr)

  2. #2
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    132
    Is ja wieder ne super Geschichte, wieder so ein Typ unter uns.
    VORSICHT kann ich nur sagen!!!
    MkG gaffer112
    Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!!!
    Immer einen Klick wert:
    www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

  3. #3
    Heros Gast

    Re

    Also damit wir eins klarstellen.Ich bin nicht dieser Patrick.H oder wie auch immer dies ist ein Kolege aus meiner Hiorg.Die Melder die er da hat sind von mir und ich habe sie von Ebay ich habe die Melder weiter gegeben da ich mir einen neuen Bestellt hatte.Diese Melder sind von Ebay dies ist richtig.Du kannst jetzt aber nicht einfach behaupten ob sie gestohlen sind oder nicht weil du es nicht weißt genau so wenig wie ich und er.Und wenn es doch der fall sein sollte kann er ja nichts dafür.Er hat es nicht gewusst.Und so wie Patrick mir das erzählt hatte sollst du die Melder ja auch weiter getauscht haben.Also währst du im grunde genommen genau so dran.Ich denke aber nicht das er so ein mist abzieht.Aber ich kann es jetzt auch nicht zu 100 % behaupten.Aber wenn du ein Ladegerät suchst dann sach mir was für eins.Vieleicht kann ich dir weiter helfen.

    Gruß Tobi

  4. #4
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    lächerlich *lol*

    jetzt auch noch so ne beitrag. junge es reicht mir langsam. er kennt dich angeblich nicht, nun weißt aber angeblich alles was ich mit ihm besprochen hab und tauschst das handy was er hat von mir gegen melder. junge junge schonmal was von ip adressen gehört?!

    also heros du hast dein gp300 hier einem mod aus dem forum verkauft. und da auf dem paket stand patrick h. als absender. jetzt erzähl nicht schon wieder es wäre der reinste zufall

  5. #5
    Heros Gast

    re

    Dann sollte dir doch bitte mal der nette her sagen auf welches konto er das geld überwiesen hat !

  6. #6
    Registriert seit
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    heros deine email addy ist ja: hemtob@web.de der patrick heißt hemme.... mit nachnamen. komich das deine email addy mit "hem" anfängt. aber ich diskutier hier nicht mit dir. andere user sollen dazu ihre meinung abgeben. ich würde an deiner stelle den mund halten bevor du dich immer weiter reinreitest.

  7. #7
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    52
    ist ja alles schön und gut, aber ich denk mir mal das der thread unter "Allgemeinds/Gästebuch" besser aufgehoben wäre...

  8. #8
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    Hallo!

    Vielleicht mal eine Anmerkung zu evtl. gestohlenen Waren oder eben nicht usw.

    Der Erwerber von gestohlenen Waren ist durch seinen guten Glauben geschützt, d.h. wenn er nicht aus irgendwelchen Gründen hätte wissen müssen oder davon ausgehen können das der Verkäufer einer Sache nicht Eigentümer war so erwirbt er seinerseits Eigentum daran.

    Der ursprüngliche Eigentümer, also der "Bestohlene" hat einzig einen Anspruch gegen den Verkäufer.

    Also erst mal nix mit "dann ist er genauso dran"...

    Gruß, otti

  9. #9
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    @feuerwehrnotruf112

    Das ist im Prinzip ganz einfach:

    Abgemacht war doch Versand als Paket. Ein Paket ist Versandversichert. Die Kosten beim Verschwinden des Pakets würden dann erstattet.

    Dieser Typ hat es aber als Päkchen abgeschickt. Dieses ist nicht versichert. Somit hat er nicht nur die Abmachungen nicht eingehalten, sondern auch zuviel Geld für den Versand berechnet und den Differenzbetrag wohl selber bahlten.

    Fazit:
    Es ist SEIN Problem wie er das regelt. Du hattest ausgemacht "PAKET". Somit bist du auf der sicheren Seite. Ich würde da kurzen Prozeß machen und die Kohle rückbuchen lassen. Wenn das nicht klappt, direkt zum Anwalt. Hatte so eine Geschichte schonmal. Was meinst du wie schnell ich mein Geld wieder hatte... ;-)

  10. #10
    [Splash] Gast
    Kann evtl mal jemand mit Fakten glänzen, wie der Emfanger der Kohle oder Adressen? Weil wenn das Fakt wäre, wäre es mal wieder übel. Vor allem bei mir so nah, weil Siegburg mal 10 mins mim Auto sind - das wär sehr erschreckend ...

  11. #11
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  12. #12
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    Original geschrieben von MatthiasO
    Vielleicht mal eine Anmerkung zu evtl. gestohlenen Waren oder eben nicht usw.
    Das ist auf alle Fälle eine gute Idee, aber . . .

    Der Erwerber von gestohlenen Waren ist durch seinen guten Glauben geschützt, d.h. wenn er nicht aus irgendwelchen Gründen hätte wissen müssen oder davon ausgehen können das der Verkäufer einer Sache nicht Eigentümer war so erwirbt er seinerseits Eigentum daran.
    . . . dann bitte auch richtig!

    Der Erwerber von gestohlenen Sachen ist nur insofern durch seinen guten Glauben geschützt, als daß er sich nicht wegen Hehlerei strafbar macht.

    Das Eigentum an gestohlenen Sachen kann man nicht durch gutgläubigen Erwerb erlangen, da der tatsächliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch ggü. dem Erwerber hat, dieser also im Zweifelsfalle plötzlich ohne den Kaufgegenstand dastehen kann. Hier hat natürlich der jetzt wieder entreicherte Käufer ggü. seinem Verkäufer weitere Ansprüche.

    Nochmal: Einen gutgläubigen Eigentumserwerb an gestohlenen Gegenständen gibt es zunächst einmal nicht, im BGB bitte nach dem §932 weiterlesen und auch den §935 zur Kenntnis nehmen!

    Der ursprüngliche Eigentümer, also der "Bestohlene" hat einzig einen Anspruch gegen den Verkäufer.
    Das kann richtig sein, es könnte sich z.B. um einen Herausgabe- oder Wiederbeschaffungsanspruch handeln.

    Naheliegenderweise erfolgversprechender ist aber eben der Herausgabeanspruch gegen den Käufer als den aktuellen Besitzer.

    Also erst mal nix mit "dann ist er genauso dran"...
    Wie ich schon schrieb, nicht im strafrechtlichen Sinne. Zivilrechtlich hat der unwissentliche Kauf gestohlener Waren durchaus eine Bedeutung für den Käufer!
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  13. #13
    Registriert seit
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    653
    Original geschrieben von Cummunicator
    Abgemacht war doch Versand als Paket. Ein Paket ist Versandversichert. Die Kosten beim Verschwinden des Pakets würden dann erstattet.
    Wenn der Versand als Paket nachweislich vereinbart war, dann hat der Verkäufer mit dem Versand als unversichertes Päckchen eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag verletzt und ist ersatzpflichtig. Hier sollte der Käufer Beweise dieser Vereinbarung sichern.

    Fraglich könnte auch sein, ob der Verkäufer ggü. dem Käufer eine Bring- oder eine Schickschuld hatte, also auch für den tatsächlichen Zugang der Ware beim Käufer haftet. Bei der Vereinbarung des dokumentierten und versicherten Versandes als Paket würde ich eher zur Bringschuld tendieren, also wäre der Verkäufer auch hier haftbar zu machen.

    Man könnte natürlich auch zugrunde legen, daß der Verkäufer die Ware nie abgesandt hatte, dann wäre er immer noch leistungspflichtig, weil er seine Hauptpflicht aus dem Vertrag, nämlich dem Käufer die Kaufsache zu verschaffen, noch nicht erfüllt hat. Bei einem Versand als Päckchen hat der Verkäufer keinen Einlieferungsbeleg, kann also den Versand nicht nachweisen, es sei denn, er könnte Zeugen dafür benennen.

    Fazit:
    Es ist SEIN Problem wie er das regelt. Du hattest ausgemacht "PAKET". Somit bist du auf der sicheren Seite. Ich würde da kurzen Prozeß machen und die Kohle rückbuchen lassen. Wenn das nicht klappt, direkt zum Anwalt. Hatte so eine Geschichte schonmal. Was meinst du wie schnell ich mein Geld wieder hatte... ;-)
    Das Rückbuchenlassen ist nicht möglich, wenn per Überweisung bezahlt wurde, insofern wird wohl nur der Weg zum Anwalt bleiben, den ich, gerade bei hochpreisigen Kaufgegenständen, auf alle Fälle ebenfalls anraten möchte!
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  14. #14
    Registriert seit
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    2.550
    Hallo,

    also wenn das so weitergeht, dann werde ich mir echt überlegen ob ich in diesem Forum noch etwas kaufen werde! Zuerst firefighter_munich, von dem ich selber betrogen wurde, und jetzt er!

    Könnte man nicht so wie bei eBay ein Treuhandkonto einrichten?

    Gruß STefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  15. #15
    Registriert seit
    23.10.2003
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    174
    Mmmhhh,

    mir wird hier zu schnell "verurteilt!" Meldet das doch einfach dem Admin (und oder Mod) und schaut was dabei rauskommt. Denunzieren kann man den Überführten dann immer noch in ruhe...

    Gruß (& nicht bös gemeint) Nero

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