Hallo!

Vielleicht mal eine Anmerkung zu evtl. gestohlenen Waren oder eben nicht usw.

Der Erwerber von gestohlenen Waren ist durch seinen guten Glauben geschützt, d.h. wenn er nicht aus irgendwelchen Gründen hätte wissen müssen oder davon ausgehen können das der Verkäufer einer Sache nicht Eigentümer war so erwirbt er seinerseits Eigentum daran.

Der ursprüngliche Eigentümer, also der "Bestohlene" hat einzig einen Anspruch gegen den Verkäufer.

Also erst mal nix mit "dann ist er genauso dran"...

Gruß, otti