Wozu auch, wenn sich in dem Bereich nichts, was einsatztaktisch von Belang wäre, geändert hat.
Dennoch sind diese Karten für unsere Zwecke (NFD) allemal brauchbar.
Eigenartig ist dann nur, dass die BW diese Karten ohne besonderen Vermerk veräußert. Vielleicht tut sie es ja deshalb, weil sie davon ausgeht, dass die Karten auch weiterhin zweckentsprechend nur für den Dienstgebrauch genutzt werden und die VS-NFD-Verwendung somit sicher gestellt wird. Letztendlich ist die Verwendung ja innerhalb der Behördenstruktur vorgesehen.
Wenn ich aber lese, zu welchen grenzwertigen Machenschaften in diesem Forum auch noch Anleitungen gegeben werden und wer alles welche Geräte in die Hand bekommt, ist die Anmerkung wohl auch wieder angebracht.