Also, für Springlicht gibt es, wie schon genannt, spezielle Relais...
Wenn Abblendlicht AUS dann kann per Schalter ein Blinken zwischen Abblendlicht und Fernlicht erfolgen...
Wenn Abblentlicht EIN dann darf NICHTS automatisch blinken...
Abgesehen davon, ist es nach wie vor, auch für Einsatzfahrzeuge NUR MIT einer Ausnahmegenemigung zur StVZO erlaubt... (Die gibts vom Bundesinnenminister)
MfG Fabsi