Das ist einfach eine grandiose Einladung zum Auseinanderpflücken ;-) 5. Einen solchen Einsatz würd ich gar nicht erst übernehmen, und wenn, dann bitte schön mit Alarmierung und allem drum und dran => Kostenerstattung! Feuerwehr ist kein Nachbarschaftshilfsverein...
6. Man könnte für so Kleinkram auch kleine Schleifen bilden...
7. Und das mit der Kostenerstattung ist auch Quatsch, Funktionsträger erhalten Aufwandsentschädigungen, die u.a. genau solche Sachen abdecken sollen. Und m.W. enthalten alle Feuerwehrgesetze in D einen Satz wie "hat Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen" o.ä..
Siehe obigen Punkt 7.
Siehe obigen Punkt 7, wobei ich hier mit deinen Punkten 2. (nur grundlegend anders formuliert) und auch 1. keine Probleme hätte. Wer während einer Bereitschaft etwas anderes zu erledigen hat, oder beim Dableiben irgendjemanden zu informieren hat, soll halt gehen. Gerade solche Einsätze, die einen bei Unwetterbereitschaften erwarten, sidn in den seltensten Fällen so zeitkritisch, als das man dafür unbedingt eine komplette Wehr in Bereitstellung im GH haben muss.