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Thema: Sicherungstrupp im Atemschutzeinsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    09.04.2004
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    Hallo,

    die Frage, wann eine Führungskraft vor GEricht gezogen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.
    Der KOmmandant der FF Tübingen wurde bereits angezeigt, dass er nicht vor Gericht kam, ist nur dem absolut einseitigen und eigentlich sinnlosen Untersuchungsbericht des Unfalles zuzuschreiben. Lustigerweise waren ja 90% der Mitglieder des Untersuchungsausschusses als Führungskraft an der EInsatzstelle. Wundert es da noch?
    Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
    Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
    Viele Grüße

    Christian

  2. #2
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
    Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
    ...und in kleinerem, unauffälligerem Rahmen bei Kostenbescheiden, wenn eine Wehr mit 25 Mann und 4 Fahrzeugen den Ölfleck unterm Mofa beseitigen musste...

    So heilig ist die Kuh Feuerwehr schon gar nicht mehr!

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