Hi,
In Anbetracht dieser Frage von dir:
http://funkmeldesystem.de/foren/show...58&postcount=8
Du hast jetzt doch nicht wirklich das vor, was ich denke das du vor hast, oder?
Wenn doch, dann ein guter Rat:
Lass es wirklich besser! Letztendlich musst du es zwar selber wissen, aber das steht wirklich in keinem Verhältnis!
Wenn du ohne Genehmigung eine solche Anlage fest einbaust, dann erlischt die Betriebserlaubnis und der VK Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung bleibt natürlich bestehen, kann dich aber evtl. bis zu einer gewissen Höchstsumme (5000 Euro?) in Regress nehmen wenn es zu einem Unfall kommt.
Du erhälst dann die Strafen für das Fahren ohne Betriebserlaubnis und unzulässige Beleuchtungseinrichtung. Dazu dann noch die Verfahrenskosten.
Evtl. könnte noch jemand (Die Pol an Ort und Stelle oder der StaA) auf die Idee kommen das vom TüV überprüfen zu lassen. Da zahlste auch noch mal gut was für (Im ungünstigsten fall bis zu rund tausend Euro)
Und dabei war die ganze sache NUR Eingebaut, NICHT eingeschaltet!
Wenn du die dazu noch einschaltest kommen noch die 20Eur. für den Missbrauch der Sondersignale dazu. Zusätzlich evtl. noch etwas wegen Nötigung im Strassenverkehr (Sobald dir auch nur einer Platz machen musste!). Je nach Fahrstil auch noch Strassenverkehrsgefährdung! Ausserdem kommt noch jede einzelne begangene STVO Übertretung obendrauf! Ausserdem wird wohl ein sofortiger Ausschluss aus den Orgs die Folge sein, sobald die verantwortlichen davon Wind bekommen! Bei einem evtl. Unfall könnte geprüft werden ob Vorsatz vorlag und damit währe die Haftpflichversicherung dann in der Lage die Regressobergrenze bis zur tatsächlichen Schadenshöhe zu überschreiten!
Nur mal zum Nachdenken...
Falls du das ganze natürlich in ein berechtigtes KFZ einbaust, dann sehe das oben geschriebene halt einfach als Info die du bei weiteren Gedankenspielen bzgl. eigenem KFZ berücksichtigen solltest.
Achja: NAtürlich könnte es auch glipfmlicher Ausgehen. Es gibt immer welche die Glück haben und mit einem blauen Auge davonkommen. Aber darauf verlassen sollte man sich nicht!
Das oben geschriebene ist aber die REgel wenn es durchgezogen wird.
Und der Ausschluss ist fast immer obligatorisch!
Gruß
Carsten
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