Zitat:
Kein Verstoß:
...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.
Steht nicht irgendwo, dass man nur mit zugelassenen Geräten am BOS-Funk teilnehmen darf? Das stellt m.E. die größte Hürde für eine Zusatzalarmierung dar, da ein simpler Scanner damit eben ausfällt. Aber auch dafür gibt es, wie Du oben geschrieben hast, saubere technische Lösungen. Alles andere ist eine organisationsinterne Angelegenheit.