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Thema: Handy bei Feuerwehrdienst beschädigt

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  1. #1
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    Handy bei Feuerwehrdienst beschädigt

    Hi,

    folgendes ist passiert:

    Einem Kamerad ist sein Handy bei einem Feurewehrdienst aus der Tasche gefallen. Das Display ist jetzt defekt und er möchte jetzt ein neues Handy haben.
    Weiß jemand, wie soetwas abgewickelt wird oder trägt das sogar der KSA?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
    Geändert von Warstader (10.03.2012 um 23:04 Uhr)
    Gruß

    Warstader

  2. #2
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    Gute Frage ...

    Grundsätzlich gilt, das private Gegenstände (Mobiltelefon, Schmuck, Geldbörse etc) im Einsatzdienst auf eigenes Risiko mitgenommen werden.
    Sprich, gehen die Sachen kaputt oder kommt was weg ... Pech gehabt.

    Dein Kollege könnte Glück haben, denn wenn der für den Einsatzdienst Verantwortliche ausdrücklich(!) die Mitnahme angeordnet hat, werden die Kosten (meist aber nicht vollständig) vom Unfallversicherungsträger übernommen.

    Mit noch mehr Glück könnte dein Kollege die Kosten auch von der Gemeinde ersetzt bekommen - ist aber sehr, sehr unwahrscheinlich.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  3. #3
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    Ganz kurz. Das Handy hat da nix zu suchen -> Kein Geld, selber Schuld. Klingt hart, ist aber leider so.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Dr.MirakulixX Beitrag anzeigen
    Ganz kurz. Das Handy hat da nix zu suchen -> Kein Geld, selber Schuld. Klingt hart, ist aber leider so.
    Das ist ein einfaches Weltbild.

    Das nordrhein-westfälische FSHG sagt zum Beispiel:
    (7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz.
    Sofern die Mitführung von Mobiltelefonen also im Vorfeld nicht ausdrücklich untersagt wurde (Vorsatz, aber auch das ist noch fraglich), sehe ich da keinen Unterschied zum auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus benutzten Privat-PKW. Zumal man das Vorhandensein von Mobiltelefonen erfahrungsgemäß auch im Einsatz gerne mal ausnutzt.

  5. #5
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    Ich frage mich, wozu man sein Handy im Feuerwehreinsatz braucht? Bei uns haben i.d.R. die Zugführer ihre Handys dabei - alle anderen benötigen das Handy in Einsatz auch nicht wirklich ...

    Bei uns gibt es keinen Ersatz.

  6. #6
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    Ich frage mich, wo die Rede von "Einsatz" war?

    Davon abgesehen, haben wir das auch für Ausbildungen und andere Dienste so geregelt: Handys bleiben im Spind, Auto oder sonstwo. Ersatz gibt es hier nicht.

  7. #7
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    Ist immer eine Frage der Auslegung:

    Ist ein Feuerwehrangehöriger im Rahmen einer Rufbereitschaft (wie bei mir) auf das Mobiltelefon angewiesen, kann er sich der beruflichen Erreichbarkeit nicht mit dem Argument entziehen, ich hatte FW-Dienst, deshalb lag das Handy im Spind.

    Anders sieht es aber z.B. mit einer Brille aus, hier ist grundsätzlich Ersatz zu leisten.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
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    Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
    Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.

    Dass nun jeder vom Bekannten eines Kollegen erzählt, hilft nicht.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wo die Rede von "Einsatz" war?

    Davon abgesehen, haben wir das auch für Ausbildungen und andere Dienste so geregelt: Handys bleiben im Spind, Auto oder sonstwo. Ersatz gibt es hier nicht.
    Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?

  10. #10
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
    Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
    Dem Versicherten steht ein Ersatz für Sachschäden nur zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. Ersatz für Schäden an Hilfsmitteln (z.B. Brille) ist immer begründet.
    Dies gilt brigens ünicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen! (schon gewusst?!)


    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.
    Das kann er sicherlich machen ... ich befürchte nur, das nicht sehr viel dabei herauskommt.


    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?
    Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  11. #11
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    Nur zur Ergänzung bevor wieder kommt.... Wo steht was von Einsatz.
    Gilt i.d.r. auch für Übungen, zumindest uns.
    Aber mal ganz im Ernst. Stell einen Antrag und seh was passiert. Denn hier sagt der eine so und der andere so, aber ich denke keiner hier ist letztendlich in deinem fall Entscheidungsträger.

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