Original geschrieben von Mr. Blaulicht
So weit ich weiß, muss der Betrieb/die Firma das Verlassen vom Arbeitsplatz gestatten, soweit der betriebliche Ablauf nicht gestört wird. Die Kosten hat die jeweilige Organisation zu tragen, die den Beschäftigten benötigt und nicht die Firma selbst. Da wären beim Dresden-Hochwasser sicherlich einige (Klein-)Betriebe zugrunde gegangen.
nene
du verstehst mich falsch
ich meine nicht das freistellen, sondern wenn in nem betrieb ne übung abgehalten wird können die kaum ganz normal weiter produzieren und wer zahl diesen produktionsausfall?