So weit ich weiß, muss der Betrieb/die Firma das Verlassen vom Arbeitsplatz gestatten, soweit der betriebliche Ablauf nicht gestört wird. Die Kosten hat die jeweilige Organisation zu tragen, die den Beschäftigten benötigt und nicht die Firma selbst. Da wären beim Dresden-Hochwasser sicherlich einige (Klein-)Betriebe zugrunde gegangen.