Für das Land Niedersachsen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz:Original geschrieben von Alex22
Wo steht das denn???
2 Aufgaben der Gemeinden
(1) Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere
(...)
4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen sowie Alarmübungen durchzuführen
Über den Zeitraum steht aber nix da.
Bei uns finden meistens zwei Alarmübungen jährlich statt. Eine auf Ortsebene (evtl. mit ein oder zwei weiteren Ortswehren) und eine auf Stadtebene. Die sind aber in der Regel zu humanen Zeiten (18.30 Uhr "Gebäudebrand, Menschen vermisst" = 99% Übung!)
cu
Klößchen