Hallo,

soweit ich informiert bin kann man nach dem Nds. Brandschutzgesetzt
a) nur in einer einzigen Feuerwehr tätig sein
und b) nur in der Gemeindefeuerwehr in deren Einsatzgebiet man seinen ersten Wohnsitz gemeldet hat.

Soweit mein Kenntnisstand...

@Pele_MC

Der Auszug aus der Satzung regelt nur den Wohnsitz innerhalb der Gemeinde und nicht wenn du außerhalb der Gemeinde wohnst.