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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo meisterH,

    Klar werde ich mich von meinen Kammeraden und der Führung noch verabschieden das ist ganz selbstverständlich , vilt hab ich mich nur Falsch ausgedrückt .

    Ich meinte ob ich die schritliche Kündigung und somit das ausscheiden von meiner alten FF machen soll Bevor ich in die neue FF Eintreten kann?

    ich hoffe ich hab es etwas verständlicher schreiben können diesmal !

    MfG

    Firsty

  2. #2
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    Hi Firsty,

    in der Zeit, in der du hier im Forum die Fragen gestellt hast, hättest du das in deiner Feuerwehr bzw. in beiden schon längst selbst klären können. Mach doch einfach!
    Sicherlich musst du dich in der alten Feuerwehr ordentlich abmelden (wer soll das sonst machen??), damit auch deine Mitgliedschaft zum Stichtag ordentlich beendet werden kann. Wie das am besten passiert, kann dir doch dein bisheriger Brandmeister oder gar deine Kameraden am besten beantworten. Woher sollen wir das wissen?? Und ja, wenn du es richtig machen willst, machst du es schriftlich und schreibst auch rein ab wann du nicht mehr zur Verfügung stehst. Damit ersparst du dir Rückfragen. Die Antwort hättest du dir auch selber geben können bzw. die Frage ersparen können.

    Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

    Gruß Joachim

  3. #3
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    Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
    Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

    Gruß Joachim
    Im Endeffekt ist eine Feuerwehr ein eingetragener Verein. Bei wievielen Feuerwehren man im e.V. Mitglied ist, ist völlig nebensächlich. Ich bin auch, obwohl ich 70km weit weg gezogen bin nach wie vor Mitglied in der Feuerwehr und könnte jederzeit zu einer anderen FF dazugehen. Wir haben in meiner Feuerwehr sogar Zweit- und Drittmitglieder: Heimatfeuerwehr, Feuerwehr nah an der Arbeit und förderndes Mitglied.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Im Endeffekt ist eine Feuerwehr ein eingetragener Verein. Bei wievielen Feuerwehren man im e.V. Mitglied ist, ist völlig nebensächlich. Ich bin auch, obwohl ich 70km weit weg gezogen bin nach wie vor Mitglied in der Feuerwehr und könnte jederzeit zu einer anderen FF dazugehen. Wir haben in meiner Feuerwehr sogar Zweit- und Drittmitglieder: Heimatfeuerwehr, Feuerwehr nah an der Arbeit und förderndes Mitglied.
    Wie bitte?

    Eine Feuerwehr ist noch lange kein eingetragener Verein.

    Ich kann auch nicht lustig in jeder Feuerwehr eintreten.

  5. #5
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    192
    Hallo,
    wenn ich das Feuerwehrgesetz in BaWü richtig verstehe, kannst Du entweder auf direkten Antrag beim Bürgermeister oder auf Antrag beim Feuerwehrausschuß aus dem Dienst bei Deiner jetzigen Kommune entlassen werden (§13 Abs. 2 Nr. 3).
    Welche Form Du hierbei wählst ist wohl von den örtlichen Gepflogenheiten evtl. auch der örtlichen Satzung abhängig. Da die Gründe für den Austritt ja wohl jedem einleuchtend sein sollten, würde ich hier einfach mal formlos bei der Abteilungs- oder Gemeindeführung Deiner jetzigen Wehr den gewünschten Ablauf erfragen.

    Dies ist aber auch aus Deiner Sicht eher Höflichkeit gegenüber der scheidenden Feuerwehr. Denn im Endeffekt stehst man als einfacher Feuerwehrangehöriger in den seltensten Fällen (gibt evtl. Unterschiede zwischen den Bundesländern, kenne jetzt nicht alle betreffenden Gesetze auswendig) in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zu seiner Gemeinde. Damit sind auch die disziplinarischen Möglichkeiten eher begrenzt. Was wollen sie auch machen - dich entlassen? ;-)

    Bis dann

    Dominic

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