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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Guten morgen,

    vielen Dank für diese info´s das Hilft mir schon sehr weiter,mir ging es halt darum weil ein kamerrad zu mir meinte wen ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben prakitsch Vorstelle müsste die mich eben über nehmen !Dem ist wohl nicht so Bzw gibt es auch keine gestzliche regelungen oder richtlinen !?

    Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)

    nochmals danke für die schnelle und guten Antworten

    MfG

    Firsty

  2. #2
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    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    ..ein Kamerad zu mir meinte, wenn ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben (in NDS) praktisch vorstelle müsste die mich eben übernehmen!
    Das klappt nur, wenn ein "Wechsel" innerhalb einer Kommune erfolgt. "Wechsel" in Anführungszeichen, da es ja keine eigenständigen Ortsfeuerwehren gibt sondern nur EINE Feuerwehr je Stadt/Gemeinde (halt mir mehreren Wachen). Da entscheidet der Stadt-/Gemeindebrandmeister (StBM/GemBM) in "seiner" Stadt wo er wen einsetzt. (Man muss ja nicht unbeding in dem Stadtteil in dem man wohnt in der Ortswehr sein, Stilblüte ist ja der Vorschlag einer Ortswehr wer OrtsBM werden sollte. Kann sich die Hauptversammlung der Ortswehr nicht einigen, wen sie dem Stadtrat zur Wahl vorschlägt, wird der StBM eine Person seines Vertrauens - meist aus einem anderen Stadtteil - vorschlagen, den der Stadtrat in der Regel dann einstimmig als OrtsBM wählt und für sechs Jahre beruft). Rein rechtlich hat also immer der StBM das letzte Wort, ob Du in die Feuerwehr der Stadt aufgenommen wirst und welcher Wache er Dich zuteilt, das "Ortskommando" spricht nur eine Empfehlung aus.
    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    Dem ist wohl nicht so, bzw gibt es auch keine gesetzliche Regelungen oder Richtlinien !?
    Feuerwehr ist Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes "Brandschutzgesetz" oder "Brand- und Katastrophenschutzgesetz", oder wie das auch immer in dem jeweiligen Bundesland heisst (hier halt: "Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) Vom 18. Juli 2012"). Schon daher ist es immens schwer, dass sich mal zwei Bundesländer einigen. Natürlich gibt es Vereinbarungen, die genau den Fall des Wechseln betreffen. Diese sind aber nicht aufgeschrieben sondern nur "wenn wer kommt könnten wir das ja so und so machen"-besprochen (idR. von den jeweiligen Landesfeuerwehrschulen).

    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)...
    Beiden Brandmeistern? Welche beiden Brandmeister? Du gehst zum Ortsbrandmeister der niedersächsischen Ortswehr und sprichst mit dem. Der läd Dich dann erstmal zu einem (oder mehreren) Dienstabenden ein. Anschließend kommt der Aufnahmeantrag auf die Tagesordnung des Ortskommandos, die dann eine Empfehlung an den StBM/GemBM geben, der prüft den Antrag, ordnet die Aufnahme in die Stadt-/Gemeindefeuerwehr an und teilt dich der Ortswehr zu, in der Du an Besten aufgehoben bist. (oder praktisch: das Ortskommando sagt ja, teilt das dem StBM mit und der nickt still...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Hallo Akkonhaland,

    Vielen dank für deine ausführlichen Antworten dazu hätte ich noch ein paar Fragen .

    Muss ich den vorher bei meiner alten Feuerwehr austreten oder wird das anderweitig geregelt?Und von wem ??

    MfG

    Firsty

  4. #4
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    Ich verstehe deine Problematik nicht ganz. Es gehört doch schon zum guten Ton, sich bei der Wehr die man verlässt abzumelden, sowohl bei der Führung, als auch bei den Kameraden!?

    Sicherlich hast du doch auch noch Klamotten und Melder abzugeben!?

  5. #5
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    Hallo meisterH,

    Klar werde ich mich von meinen Kammeraden und der Führung noch verabschieden das ist ganz selbstverständlich , vilt hab ich mich nur Falsch ausgedrückt .

    Ich meinte ob ich die schritliche Kündigung und somit das ausscheiden von meiner alten FF machen soll Bevor ich in die neue FF Eintreten kann?

    ich hoffe ich hab es etwas verständlicher schreiben können diesmal !

    MfG

    Firsty

  6. #6
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    Hi Firsty,

    in der Zeit, in der du hier im Forum die Fragen gestellt hast, hättest du das in deiner Feuerwehr bzw. in beiden schon längst selbst klären können. Mach doch einfach!
    Sicherlich musst du dich in der alten Feuerwehr ordentlich abmelden (wer soll das sonst machen??), damit auch deine Mitgliedschaft zum Stichtag ordentlich beendet werden kann. Wie das am besten passiert, kann dir doch dein bisheriger Brandmeister oder gar deine Kameraden am besten beantworten. Woher sollen wir das wissen?? Und ja, wenn du es richtig machen willst, machst du es schriftlich und schreibst auch rein ab wann du nicht mehr zur Verfügung stehst. Damit ersparst du dir Rückfragen. Die Antwort hättest du dir auch selber geben können bzw. die Frage ersparen können.

    Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

    Gruß Joachim

  7. #7
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    Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
    Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

    Gruß Joachim
    Im Endeffekt ist eine Feuerwehr ein eingetragener Verein. Bei wievielen Feuerwehren man im e.V. Mitglied ist, ist völlig nebensächlich. Ich bin auch, obwohl ich 70km weit weg gezogen bin nach wie vor Mitglied in der Feuerwehr und könnte jederzeit zu einer anderen FF dazugehen. Wir haben in meiner Feuerwehr sogar Zweit- und Drittmitglieder: Heimatfeuerwehr, Feuerwehr nah an der Arbeit und förderndes Mitglied.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  8. #8
    Registriert seit
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    192
    Hallo,
    wenn ich das Feuerwehrgesetz in BaWü richtig verstehe, kannst Du entweder auf direkten Antrag beim Bürgermeister oder auf Antrag beim Feuerwehrausschuß aus dem Dienst bei Deiner jetzigen Kommune entlassen werden (§13 Abs. 2 Nr. 3).
    Welche Form Du hierbei wählst ist wohl von den örtlichen Gepflogenheiten evtl. auch der örtlichen Satzung abhängig. Da die Gründe für den Austritt ja wohl jedem einleuchtend sein sollten, würde ich hier einfach mal formlos bei der Abteilungs- oder Gemeindeführung Deiner jetzigen Wehr den gewünschten Ablauf erfragen.

    Dies ist aber auch aus Deiner Sicht eher Höflichkeit gegenüber der scheidenden Feuerwehr. Denn im Endeffekt stehst man als einfacher Feuerwehrangehöriger in den seltensten Fällen (gibt evtl. Unterschiede zwischen den Bundesländern, kenne jetzt nicht alle betreffenden Gesetze auswendig) in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zu seiner Gemeinde. Damit sind auch die disziplinarischen Möglichkeiten eher begrenzt. Was wollen sie auch machen - dich entlassen? ;-)

    Bis dann

    Dominic

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