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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

  1. #31
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    Ich musste mich niht in der Kaserne anmelden,
    das hat in der AGA aus aalen 3 AGA Kompanien (7 Züge) niemand getan....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  2. #32
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    Ein SaZ hat (wenn nicht Heimschläfer) seinen festen Wohnsitz in der Kaserne
    anzumelden. Wenn du schon in der AGA SaZ warst, war das ein Verstoss, aber
    hey, wenn andere 7 Leute das nicht machen, musst du's auch nicht.. du springst
    dann auch nicht von der Brücke, wenn andere springen.. oh, Mist, nicht das du
    Uffklatscher warst *lach*

    *EDIT* Und ja, GEZ wird für die Kaserne u.U. auch fällig ^^
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #33
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    @shinzon..

    und wen interessiert das in der Praxis?

    Ich war auch 3 Jahre nirgends gemeldet und gut war..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #34
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    :-D Nein, war kein Uffklatscher.
    Wo steht das denn eigentlich, das ich mich für meine AGA da anmelden muss ??
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  5. #35
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    Zitat Zitat von Micha86xxx Beitrag anzeigen
    Danke für die Antworten. Ich bin schon seit 2Monaten SAZ;) Umgemeldet habe ich mich nicht, das wollte ich aufschienben bis ich die Wohnung habe. Aga musste ich nicht machen da ich Wiedereinsteller bin.
    Bin nur Mannschafter, also Lehrgänge wird es nicht ganz so oft geben, mache übrigens einen Bürojob/Waffenkammer. Mir ist klar das in der Dienstzeit kein Einsatz von mir angenommen wird, das soll alles immer erst nach Dienst passieren.
    Werde mal mit dem Spieß drüber reden wie das nach ner Einsatznacht aussieht, ob ich da später kommen darf oder ob ich Stunden nehmen müsste.
    Erstmal ist wichtig das ich den 2.Wohnsitz anmelde und dann auch in die FFW eintrete.Dann bin ich schonmal sehr sehr glücklich. Alles weitere kläre ich dann.

    PS: Das wird eine Umstellung für mich sein da ich nun von einer Dorfwehr in eine große Schwerpunktwehr wechsle. Ich freue mich schon:)
    In der ZDv 14/5 ist eindeutig geregelt das du während dem Dienst zu Einsätzen der Feuerwehr fahren darfst, es sei denn es spricht nichts dienstliches dagegen. Wenn mein Melder läuft, sage ich meinem Chef ich bin weg und dann ist das gut.

  6. #36
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    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    :-D Nein, war kein Uffklatscher.
    Wo steht das denn eigentlich, das ich mich für meine AGA da anmelden muss ??
    Für die Grundausbildung mußt du dich nicht ummelden.
    Das kommt dann in der Stammeinheit. Bzw der Wohnsitz ist der Sitz der Stammeinheit.

    Jedoch wüßte ich jetzt auf Anhieb niemanden wirklich der sich umgemeldet hat...

    Ich vermute mal das wird heutzutage nicht mehr so eng gehandhabt.

  7. #37
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    So, nach diesem kleinen Ausflug in die An-, Um- oder überhaupt Meldegesetze können wir uns bestimmt wieder der Ursprungsfrage widmen, oder?

    Zitat Zitat von Micha86xxx Beitrag anzeigen
    Muss ich, um in die dortige FF einzutreten meinen 1.Wohnsitz dort anmelden oder geht das auch über den 2.Wohnsitz?
    Gruß, Mr. Blaulicht - Mod

  8. #38
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    Umzug

    Hallo zusammen ,

    ich bin neu hier und hätte da mal eine frage zum Thema Umzug !

    Ich komme aus Bawü und bin dort in einer FF ziehe aber in den Nächsten wochen um Nach Niedersachsen und würde gern dort dan auch in die FF eintreten was ist zu tun Bzw zu beachten ?
    Geht mir den da meine Dienstzeit die ich schon geleistet habe verloren und meine ganzen ausbildungen die ich gemacht habe oder gelten die immer noch ??
    Muss mich die dortige FF aufnehmen?

    ich bedanke mich schonmal im vorfeld für eure hilfe,

    MfG

    Firsty

  9. #39
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    Dienstzeit sowie Lehrgänge werden natürlich anerkannt. Bei Dienstgraden gibt es teilweise mal Diskussionen, aber wer auf Dienstgrade etwas gibt...

    Aufnehmen "muss" dich natürlich niemand, aber wenn du selbst keinen Grund nennen kannst, warum man dich nicht nehmen sollte, wüsste ich nicht was dagegen spricht. Einfach auf einem Dienstabend hingehen, fertig.

  10. #40
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    Hallo,

    die Dienstzeit wird in der Regel anerkannt, genaueres sagen kann der:

    Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
    Bertastraße 5
    30159 Hannover
    Telefon 0511 – 888 112
    Telefax 0511 – 886 112
    Internet www.lfv-nds.de

    Zu den Lehrgängen: auch diese werden meist, auf Antrag, anerkannt. Der Antrag wird durch die:

    Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
    - Standort Celle -
    Bremer Weg 164
    29223 Celle
    Telefon: +49 51 41 9 79-0
    Fax: +49 51 41 9 79-217
    E-Mail: kontakt@nabk.niedersachsen.de

    bearbeitet. Die entscheiden, nach Prüfung der Ausbildungsinhalte, welcher Lehrgang anerkannt wird.

    In die jeweilige kommunale Feuer (um welche Kommune geht es denn?) aufnehmen muss Dich natürlich niemand. Allerdings werden ausgebildete Kräfte sehr gerne genommen, da sie schon sehr kurzfristig (nach einer kurzen Ausbildung / eher "Einweisung") in die örtlichen und bundesländerspezifischen Besonderheiten voll einsatzfähig sind. Am Besten in der zukünftigen Ortswehr beim Ortsbrandmeister vorstellig werden und sich dort erkundigen, wie der Stand ist. Es soll in NDS tatsächlich (ein paar wenige) Ortswehren geben, die alle Plätze im Gerätehaus besetzt haben und daher einen Aufnahmestop verhängen müssen... ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #41
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    Guten morgen,

    vielen Dank für diese info´s das Hilft mir schon sehr weiter,mir ging es halt darum weil ein kamerrad zu mir meinte wen ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben prakitsch Vorstelle müsste die mich eben über nehmen !Dem ist wohl nicht so Bzw gibt es auch keine gestzliche regelungen oder richtlinen !?

    Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)

    nochmals danke für die schnelle und guten Antworten

    MfG

    Firsty

  12. #42
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    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    ..ein Kamerad zu mir meinte, wenn ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben (in NDS) praktisch vorstelle müsste die mich eben übernehmen!
    Das klappt nur, wenn ein "Wechsel" innerhalb einer Kommune erfolgt. "Wechsel" in Anführungszeichen, da es ja keine eigenständigen Ortsfeuerwehren gibt sondern nur EINE Feuerwehr je Stadt/Gemeinde (halt mir mehreren Wachen). Da entscheidet der Stadt-/Gemeindebrandmeister (StBM/GemBM) in "seiner" Stadt wo er wen einsetzt. (Man muss ja nicht unbeding in dem Stadtteil in dem man wohnt in der Ortswehr sein, Stilblüte ist ja der Vorschlag einer Ortswehr wer OrtsBM werden sollte. Kann sich die Hauptversammlung der Ortswehr nicht einigen, wen sie dem Stadtrat zur Wahl vorschlägt, wird der StBM eine Person seines Vertrauens - meist aus einem anderen Stadtteil - vorschlagen, den der Stadtrat in der Regel dann einstimmig als OrtsBM wählt und für sechs Jahre beruft). Rein rechtlich hat also immer der StBM das letzte Wort, ob Du in die Feuerwehr der Stadt aufgenommen wirst und welcher Wache er Dich zuteilt, das "Ortskommando" spricht nur eine Empfehlung aus.
    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    Dem ist wohl nicht so, bzw gibt es auch keine gesetzliche Regelungen oder Richtlinien !?
    Feuerwehr ist Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes "Brandschutzgesetz" oder "Brand- und Katastrophenschutzgesetz", oder wie das auch immer in dem jeweiligen Bundesland heisst (hier halt: "Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) Vom 18. Juli 2012"). Schon daher ist es immens schwer, dass sich mal zwei Bundesländer einigen. Natürlich gibt es Vereinbarungen, die genau den Fall des Wechseln betreffen. Diese sind aber nicht aufgeschrieben sondern nur "wenn wer kommt könnten wir das ja so und so machen"-besprochen (idR. von den jeweiligen Landesfeuerwehrschulen).

    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)...
    Beiden Brandmeistern? Welche beiden Brandmeister? Du gehst zum Ortsbrandmeister der niedersächsischen Ortswehr und sprichst mit dem. Der läd Dich dann erstmal zu einem (oder mehreren) Dienstabenden ein. Anschließend kommt der Aufnahmeantrag auf die Tagesordnung des Ortskommandos, die dann eine Empfehlung an den StBM/GemBM geben, der prüft den Antrag, ordnet die Aufnahme in die Stadt-/Gemeindefeuerwehr an und teilt dich der Ortswehr zu, in der Du an Besten aufgehoben bist. (oder praktisch: das Ortskommando sagt ja, teilt das dem StBM mit und der nickt still...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #43
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    Hallo Akkonhaland,

    Vielen dank für deine ausführlichen Antworten dazu hätte ich noch ein paar Fragen .

    Muss ich den vorher bei meiner alten Feuerwehr austreten oder wird das anderweitig geregelt?Und von wem ??

    MfG

    Firsty

  14. #44
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    Ich verstehe deine Problematik nicht ganz. Es gehört doch schon zum guten Ton, sich bei der Wehr die man verlässt abzumelden, sowohl bei der Führung, als auch bei den Kameraden!?

    Sicherlich hast du doch auch noch Klamotten und Melder abzugeben!?

  15. #45
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    Hallo meisterH,

    Klar werde ich mich von meinen Kammeraden und der Führung noch verabschieden das ist ganz selbstverständlich , vilt hab ich mich nur Falsch ausgedrückt .

    Ich meinte ob ich die schritliche Kündigung und somit das ausscheiden von meiner alten FF machen soll Bevor ich in die neue FF Eintreten kann?

    ich hoffe ich hab es etwas verständlicher schreiben können diesmal !

    MfG

    Firsty

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