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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

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  1. #21
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    kann einer sowas auch für bayern "rauskramen"? Wäre echt dankbar dafür. Also zumindest für einen § der das nicht ausdrücklich verbietet, so wie der vorige eben.

    EDIT: Ich hab mir zwar des BayFWG angeschaut aber nichts gefunden so wie es im Niedersächsichen FWGesetz steht... aber ich will sicher gehen.
    Geändert von Bugs B (10.02.2005 um 20:47 Uhr)

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