tschuldigung,wenn des ein bisschen OT geht.
aber ein bekannter aus einer nachbar ff will bei uns als "ein" gastlöscher einsätze mitfahren, da er öfters in der gemeinde zu tun hat (und im vergangenen jahr auch einige einsätze hätte mitfahren können,wenn er in unserer ff gewesen wäre). dazu muss er ja dem verein bei uns beitreten. so...gibt es eine stelle im Bay.FW-Gesetz, die einem dies verbietet, wenn er nicht in unsere Gemeinde zieht? Also quasi im ort A wohnt und dort in der FF ist und dann bei uns bei gelegenheit auf einsätze kommt...
klar muss er dann ja auch zu den übungen kommen...
kann mir da jemand helfen?
-äh- also quasi des ganze von oben eben auf bayerische vehältnisse angepasst... :-)