Hallo,
@AkkonHALand:
>>1. setzt die Menschenrettung die UVV fast komplett außer Kraft! <<
Bist du dir da ganz sicher? Es heisst ganz klar "es kann von der UVV abgewichen werden, aber nur wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht, und nur soviel abweichen wie unbedingt nötig!" (Ich weiss , habe ich weiter oben schon mal geschrieben.) Des weiteren heisst es auch ganz klar "es KANN" nicht "muss" . Wenn ich als GF meine, dass ist zu gefährlich, dann lass ich es bleiben und niemand kann mich dafür zur Verantwortung ziehen.
(Als GF habe ich die Verantwortung für meine Manschaft. Und wenn ich mit 1:8 losfahre, sehe ich zu, dass auch 1:8 wieder einrücken.)
>>wird kein EL ZWEI unerfahrene zusammen einsetzen, somdern nur einen mit einem ERFAHRENEN AGT zusammen! <<
Und was machst du wenn du keine erfahrende AGT zur Verfügung hast? (Stichwort Tagesalarmstärke) Ich würde die unerfahrenen AGT trotzdem einsetzen, wenn die Lage nicht zu gefährlich ist . Vorher noch einmal impfen, vorsichtig zu sein, aber trotzdem einsetzen. (Natürlich würde ich parallel Nachalamieren lassen)
>>3. reicht zum Einsatz eines Kameraden unter AG zur Menschenrettung die G26/3 aus! (Laut UVV der FUK!) <<<
Das ist mir jetzt aber neu und wiederspricht allem was ich bis jetzt gehört habe. Kannst du mir mal ein Link zukommen lassen wo ich das nachlesesen kann?
>>5. Zu guter Letzt: Es geht sowieso keiner rein, der es sich nicht zutraut! Egal ob mit oder ohne Lehrgang!!!<<
absolute Zustimmung.
>>Eigensicherung geht vor! Und damit Verstärkung/AGT anfordern, warten und.... später zusammenfegen...... :-((
(Schei... Gefühl in der Magengegend! Aber immer noch (etwas) besser als die eigenen Kameraden umzubringen!) <<
Recht hast du.
Gruss
JS