Hi Leute,
hier sollte die Entscheidung schon früher getroffen werden. Und zwar schon bei der Ankunft im Gerätehaus vom zuständigen Gruppenführer. Der hat die Pflicht, die Zahl der verfügbaren AGT's fest zustellen. Sind nicht genügend Geräteträger vorhanden, ist unverzüglich die Nachbar oder Stützpunktwehr zu alamieren.
Tut er das nicht, handelt der GF grob fahrlässig.
Ein GF, der einen Kameraden ohne Ausbildung in einen PA Einsatz schickt, der kann anschließend seinen Helm an den Nagel hängen.
Da bin ich mir ziemlich sicher. Den Schuh zieht sich so schnell kein Einsatzleiter an. Schließlich steht der meistens mit einem Bein im Gefängnis. Die Verantwortung ist ungeheuer hoch.
Auch ein abweichen von der UVV zur Menschenrettung ist hier nicht gerechtfertigt.
Niemals wird das als unterlassene Hilfeleistung gewertet. Schließlich wird korrekt nach UVV und FWDV vorgegangen.
Für mich eine eindeutige Sache!
Gruß
Roman