Hallo,
da kommt wieder das Argument, dass bei Menschenleben in Gefahr von der UVV abgewichen werden darf. Im Prinzip richtig aber (jetzt kommt das grosse ABER) nur wenn a) absolut keine andere Möglichkeit besteht und b) es darf nur so weit von der UVV abgewichen werden wie gerade nötig.
Vorstellbar wäre es z.B. beim Ersteinatzfahrzeug auf den Reservetrupp zu verzichten und dadurch mit zwei Trupps zur Menschenrettung vorzugehen.
Aber Nicht-AGT's im Innenangriff unter PA vorzuschicken dürfte schon grob fahrlässig sein. Wenn da etwas passiert dann wird der Gruppenführer vom Kadi vor Gericht auseinander genommen.
Mal ganz davon abgesehen, dass u.U. bei dem nächsten Dienst zwei Kameraden weniger am Tisch sitzen.
Ich habe schon AGT's gesehen, die schon öfters zu Übungsdiensten PA getragen haben, und dann beim ersten richtig heissen Einsatz nicht klargekommen sind und schnell raus mussten.
Also bei einer Situation wo ich keine qualifizierten Kräfte zur Verfügung habe, würde ich lieber auf die nächsten Kräfte warten, als den Verlust von Kameraden zu verantworten So schlimm es auch klingt.
Gruss
JS.