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Thema: RTW Besatzung

  1. #16
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    Hallo,

    in Hessen müssen RTW mit mind. RA und RH besetzt sein.
    KTW mit zwei RS. Klar daraus auch die schlussfolgerung das ein Arzt oder Notarzt nur RTW fahren darf wenn er eine dieser Ausbildungen hat.

    Medizinisch ist uns der NA weisungsbefugt. Oranisatorisch ist das der RA bis die Feuerwehr kommt, denn die trägt, nach Gesetz die Einsatzleitung. Was natürlich nur theoretisch so ist.
    Als RTW Besatzung bin ich aber auch wieder einem normalem Arzt weisungsbefugt. Denn mein einziger Vorgesetzter im Rettungsdienst ist der Notarzt und sonst keiner.

  2. #17
    djdumbo Gast
    @grisu1981

    IST DAS WIRKLICH SO ???

    Irgendwie kann ich das nicht ganz glauben, daß ein anderer Arzt dem RD nicht weisungsbefugt ist.

  3. #18
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    Original geschrieben von Grisu1981
    Hallo,

    in Hessen müssen RTW mit mind. RA und RH besetzt sein.
    KTW mit zwei RS. Klar daraus auch die schlussfolgerung das ein Arzt oder Notarzt nur RTW fahren darf wenn er eine dieser Ausbildungen hat.
    Sag mal das verstehe ich jetzt aber nicht so ganz:

    RTW: RettungsHELFER und Rettungsassistent

    KTW: 2 x Rettungssanitäter

    Warum kann ein Rettungshelfer einen RTW fahren , aber keinen KTW???
    Ich würde den Rettungssanitäter auf den RTW setzen und den Rettungshelfer auf den KTW?? Oder??

    Ich glaube dass da etwas nicht stimmt...

  4. #19
    Carotthat Gast
    @djdumbo

    Yepp, der NA ist dem RD weisungsbefugt.
    Theoretisch kann sich der (Haus)Arzt in den RTW setzen und sagen, "wir fahren jetzt los" - wenn der RA nicht will, kann er sich auch aufs Dach setzen und "lalüla" schreien...

    C.

  5. #20
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    @Grisu 1981:

    Selbstverständlich ist auch in Hessen jeder Arzt dem RD gegenüber weisungsbefugt!

    Wer hat dir denn den Mist erzählt?

    Solange der Artz anwesend ist, ist er in medizinischer Hinsicht der Chef, egal ob Not- o. Hausarzt.

    Sollte der Doc den Transport nicht begleiten, liegt die Verantwortung selbstverständlich wieder bei der RTW-Besatzung.

    MfG

    brause

  6. #21
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    Hallo,

    @aeskulap:

    Oh sorry meinte KTW RS/RH
    Das sind natürlich auch nur mind. Besatzungen. Bei uns gibts eh keinen KTW mehr im RD

    @brause

    Natürlich ist ein Arzt immer noch ein Arzt aber wenn ich mit der Vorgehensweise des Arztes nicht einverstanden bin, da es in der Notfallsituation schlicht falsch ist, kann ich ihn ignorieren, nicht so den NA.
    Hat folgenden Hintergrund, man sagt einfach das jemand der RD fährt in der Notfallsituation mit Sicherheit besser über die Maßnahmen bescheid weiß als ein Hausarzt (Wie viele Viggos legt euer Hausarzt am Tag??) Im Fachgebiet RD ist unser medizinischer Vorgesetzter der NA.

    Die Informationen stammen übrigens von unserem Chef NA der darüber eine Fortbildung gehalten hat, da es in der Vergangenheit große Probleme mit Hausärzten in Notfallsituationen gab.

  7. #22
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    @ Grisu1981:

    Also, so lange ein x-beliebiger Arzt anwesend ist, ist er dem RD gegenüber weisungsbefugt, aber eben auch nur genau so lange, wie er anwesend ist.
    Und ein Arzt ist in der Wahl seiner Heilmethoden frei, er kann quasi machen wo zu er Lust hat (selbstverständlich in gewissen Grenzen).Selbst wenn der anwesende HA der Meinung ist beim HI i.m. Medis zu geben, und damit die Lyse unmöglich macht, hast du keine Möglich keit dass zu verhindern (ausser vielleicht durch ein aufklärendes Gespräch).
    Auch die Meinung eures LNAs, so richtig sie vielleicht auch ist, ändert nix an den gesetzlichen Vorgaben, nämlich das jeder Arzt bei Anwesendheit dem RD weisungsbefugt ist.

    MfG

    brause

  8. #23
    Carotthat Gast
    @brause

    Kann schon sein, daß es in dem RD-Bereich so ist, aber zumindest in Bayern ist der anwesende Arzt dem RD NICHT weisungsbefugt. Seine Entscheidungsmöglichkeiten und Eingriffswege sind ihm selber natürlich freigestellt, aber der RD muß keine Anweisungen von ihm entgegennehmen.
    Im Falle eines NA's ist das genau andersrum, weil der NA auch in den RD-Bereich gehört und somit direkt weisungsbefugt ist.

    C.

  9. #24
    djdumbo Gast
    Wo steht den sowas SCHWARZ auf WEIß ???

    Würd mich ernsthaft mal interessieren, was die Gesetze dazu sagen.

  10. #25
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    Moin,

    genau wie Carotthat das schreibt mein ich es.

    Ein Beispiel warum die Diskussion aufkam:

    Internistischer Notfall in Arztpraxis, Arzt hat RTW bestellt.
    beim Eintreffen tritt plötzlich ein Kammerflimmern ein, logische Schlußfolgerung: Defibrilation
    Aber der Arzt stellt sich dem in den Weg indem er das für nicht richtig hält!?!

    Richtig ist es, das in diesem Fall der Arzt neben stehen gelassen werden kann da es Fach- und Aufgabengebiet des RD ist. Und Facharzt im RD ist der Notarzt und kein Hausarzt. Wie weiter oben geschrieben kann der RA genauso die mitfahrt eines arztes verweigern.

    Ich stelle mal vorsichtig die Behauptung auf, das ein RA, mit langer Berufserfahrung, mehr über die Versorgung von Notfallpatienten weiß als ein Arzt.

    Aber mal anders natürlich sind wir doch alle froh wenn irgendwo ein Arzt anwesend ist, in den meisten Fällen funktioniert die Zusammenarbeit ja auch.
    Aber in so manchen Momenten sollten wir nicht vergessen das RD eine ganz andere Arbeit ist als die Arbeit in einer Arzutpraxis und deswegen haben wir auch unsere NA
    Mit freundlichen Grüßen

    Grisu 1981

  11. #26
    rescuebrain Gast
    Original geschrieben von Etienne


    Folgende Voraussetzungen gelten im Rettungsdienst:

    Niedersachsen:

    KTW (1.Mann) - geeignet
    KTW (2.Mann) - geeignet

    RTW (1.Mann) - geeignet
    RTW (2.Mann) - geeignet

    NEF-Fahrer - geeignet


    Man sieht - in Niedersachsen ist wirklich gar nichts geregelt! Das einzigste Bundesland, wo nichts feststeht!

    Hallo,

    was du schreibst ist nicht (ganz) richtig. Nach dem nds. RDG ist es so explizit nicht geregelt, jedoch gibt es in den jew. Kreisen und Städten spezifische Besetzungsvorgaben.
    Z.B.: Hannover. Träger RD: BF Hannover

    Regel: RTW im Primärsystem mind: 1 RA, 1RS
    RTW im Sanitätsdienst mind: 1 RS, 1 RS
    KTW im Primärsystem mind: 1 RS, 1RH
    NEF " " : 1 RA

    also bis denne,

    jan

  12. #27
    Registriert seit
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    Bei uns fahren in der Regel RettAss, RettAss, RettSan auf einem RTW! Manchmal fährt statt dem zweiten RettAss ein Arzt mit! Bei uns läuft das alles auf freiwilliger Basis!

    Gruß Stefan!

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