Original geschrieben von Grisu1981
Hallo,

in Hessen müssen RTW mit mind. RA und RH besetzt sein.
KTW mit zwei RS. Klar daraus auch die schlussfolgerung das ein Arzt oder Notarzt nur RTW fahren darf wenn er eine dieser Ausbildungen hat.
Sag mal das verstehe ich jetzt aber nicht so ganz:

RTW: RettungsHELFER und Rettungsassistent

KTW: 2 x Rettungssanitäter

Warum kann ein Rettungshelfer einen RTW fahren , aber keinen KTW???
Ich würde den Rettungssanitäter auf den RTW setzen und den Rettungshelfer auf den KTW?? Oder??

Ich glaube dass da etwas nicht stimmt...